Paraguay wählt am 4. Oktober: TSJE plant Liste der Nichtwähler – das ist vor dem Wahltag wichtig

Mehr als fünf Millionen Wahlberechtigte wählen am Sonntag Bürgermeister und Gemeinderäte in 263 Distrikten. Kurz vor der Wahl kündigte die Wahljustiz außerdem an, später eine Liste der Nichtwähler zu veröffentlichen; eine Eintragung auf dieser Liste ist noch nicht dasselbe wie eine endgültige Geldbuße.

Paraguay wählt am 4. Oktober: TSJE plant Liste der Nichtwähler – das ist vor dem Wahltag wichtig
Paraguay wählt am 4. Oktober: TSJE plant Liste der Nichtwähler – das ist vor dem Wahltag wichtig

Paraguay hält am Sonntag, dem 4. Oktober 2026, landesweit Kommunalwahlen ab. Zwei Tage vor der Abstimmung erklärte Luis Alberto Mauro, Berater des Tribunal Superior de Justicia Electoral (TSJE), des Obersten Wahlgerichts Paraguays, die Behörde werde nach der Wahl anhand der Wahltischunterlagen eine Liste der Personen erstellen, die nicht gewählt haben, und Namen, Nachnamen und Ausweisnummern auf ihrer Website veröffentlichen.

Diese Ankündigung ist nur ein Teil dessen, was für den Wahltag wichtig ist. Nach offiziellen TSJE-Daten sind 5.043.154 Personen wahlberechtigt. Gewählt wird in 263 Distrikten an 14.711 Wahltischen in 1.187 Wahllokalen. Zur Wahl stehen die 263 Bürgermeisterämter sowie die Mitglieder der Gemeinderäte für die Amtszeit 2026 bis 2031.

Wahlzeit, Ausweis und Wahllokal

Die Wahllokale sind am 4. Oktober von 07:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Das TSJE weist darauf hin, dass ausschließlich die physische paraguayische Cédula de Identidad als Wahldokument gilt; sie darf gültig oder abgelaufen sein. Wahlberechtigte können Wahllokal, Tischnummer und Position im Wählerverzeichnis unter https://padron.tsje.gov.py prüfen.

Die offizielle Wahlpropagandaperiode endete am 1. Oktober um 23:59 Uhr. Das TSJE hat außerdem internationale Beobachter verschiedener Wahlorganisationen angekündigt, darunter die Organisation Amerikanischer Staaten.

Vorläufige Ergebnisse sind nicht das endgültige Ergebnis

Nach Schließung der Wahllokale setzt das TSJE die Transmisión de Resultados Electorales Preliminares (TREP), die Übermittlung vorläufiger Wahlergebnisse, ein. Das System ist ausdrücklich vorläufig und nicht bindend. Das TSJE erwartet, dass am Wahlabend gegen 20:00 Uhr ein weit fortgeschrittener vorläufiger Stand verfügbar ist. Die verbindlichen Ergebnisse entstehen erst durch die spätere Prüfung der Wahlunterlagen und die offiziellen Berechnungen der zuständigen Wahlgerichte.

Was die angekündigte Nichtwählerliste bedeutet

In einem am 2. Oktober veröffentlichten Interviewbericht von 1000 Noticias sagte Mauro, das TSJE werde die „gewählt/nicht gewählt“-Unterlagen der Wahltische nutzen, um die Liste zu erstellen. Er bezeichnete die Veröffentlichung als eine Art „moralische Sanktion“.

Die Veröffentlichung einer Ausgangsliste ist jedoch nicht automatisch gleichbedeutend mit einer endgültigen Geldbuße. Das TSJE hat mit Resolution 145/2023 ein Verfahren für die in Artikel 332 des Wahlgesetzbuches vorgesehene Sanktion geschaffen. Die Anwendung nach der Wahl 2023 zeigt, dass die Wahlgerichte Listen und gesonderte Fristen und Orte für Rechtfertigungen veröffentlichten.

Mauro nannte Krankheit, einen Auslandsaufenthalt oder berufliche Gründe, durch die sich eine Person mehr als 50 Kilometer von ihrem Wahllokal entfernt befand, als Beispiele möglicher Rechtfertigungen. Ob eine konkrete Rechtfertigung akzeptiert wird, wird im vorgesehenen Verfahren entschieden; die bloße Abwesenheit am Wahltisch ist daher noch keine abschließende Feststellung der Haftung.

Die Geldbuße entspricht einem Mindesttagessatz

Für eine nicht gerechtfertigte Wahlenthaltung sieht das Wahlrecht eine Geldbuße von einem Mindesttagessatz vor. Seit Juli 2026 beträgt der allgemeine Mindesttagessatz nach dem Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit G. 117.077. Mauro nannte in seinem Interview gerundet G. 117.000.

Mauro erklärte zugleich, die geltende Regelung enthalte nach seiner Auffassung kein wirksames Instrument, um die Zahlung zwangsweise durchzusetzen; frühere Vorschläge, etwa die Erneuerung von Ausweis oder Pass zu blockieren, seien nicht Gesetz geworden. Für Wähler ist deshalb entscheidend, drei Dinge auseinanderzuhalten: die Aufzeichnung „nicht gewählt“, ein späteres Rechtfertigungsverfahren und eine gegebenenfalls endgültig festgesetzte Geldbuße.

Für den 4. Oktober selbst bleibt die praktische Vorbereitung einfacher: Wahllokal und Tischnummer prüfen, die physische Cédula mitnehmen und innerhalb der Öffnungszeit von 07:00 bis 17:00 Uhr erscheinen. Ein mögliches Verfahren wegen Nichtwahl beginnt erst nach dem Wahltag.

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Quellen (25)

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