Der Strafrichter Yoan Paul López ordnete mit Beschluss Nr. 374 die Eröffnung einer mündlichen und öffentlichen Verhandlung gegen einen Mann an, der wegen Cyber-Spionage und Kinder- und Jugendpornografie ermittelt wird. Die Entscheidung vom 18. Mai 2026 bestätigte die Solidität der von Staatsanwältin Irma Llano von der Spezialeinheit für Computerkriminalität und der Privatklage gesammelten Beweise.
Der von dem Gericht angenommenen Anklage zufolge errichtete der Angeklagte ein System der physischen und virtuellen Überwachung gegen seine Ex-Partnerin. Er habe unbefugte Kopien der Autoschlüssel des Opfers angefertigt und GPS-Ortungsgeräte sowie versteckte Mikrofone im Luftfilter und im Kofferraum des Fahrzeugs installiert. Darüber hinaus drang er in das Mobiltelefon, die E-Mail-Konten und die digitalen Plattformen der Frau ein und entwendete intime Fotos, Videos und Gespräche. Im Schlafzimmer des Opfers wurden versteckte Kameras angebracht.
Bei der Untersuchung der beschlagnahmten Geräte fanden die Sachverständigen explizites audiovisuelles Material einer 17-jährigen Jugendlichen aus dem Jahr 2021. Dieser Fund führte zur Aufnahme des Tatbestands der Kinder- und Jugendpornografie in das Verfahren.
In der vorbereitenden Anhörung versuchte die Verteidigung, das Fortschreiten des Falles zu verhindern, indem sie argumentierte, dass das Delikt der Kinderpornografie verjährt sei und die Einheit für Computerkriminalität nicht zuständig sei, und schlug vor, dass der Fall von der Einheit für Menschenhandel behandelt werden sollte. Richter Yoan Paul López wies alle Argumente zurück und erklärte, dass die Aufgabenteilung zwischen den Einheiten der Staatsanwaltschaft rein organisatorischer Natur sei und die Ermittlungen nicht ungültig mache. Hinsichtlich der Verjährung stellte das Gericht fest, dass die gesetzlichen Fristen noch liefen und die Anklage die im Strafprozessordnung geforderten Anforderungen an Klarheit und Genauigkeit erfülle.
Der Fall geht nun zur Verhandlung vor einem Strafgericht.