Der Gesetzgebungsausschuss der Abgeordnetenkammer hat am Dienstag, dem 19., die Annahme der Ratifizierung durch den Senat empfohlen und damit den Weg für die endgültige Verabschiedung der Reform frei gemacht, die die strafrechtlichen Sanktionen für jugendliche Schwerverbrecher verschärft. Die befürwortende Stellungnahme erfolgte, nachdem der Senat an seiner Position festhielt, nachdem die Abgeordnetenkammer sie zunächst abgelehnt hatte.
Wird die Reform im Plenum angenommen, ändert sie Artikel 207 des Gesetzes Nr. 1.680/2001 und hebt die Obergrenze der Freiheitsstrafen von derzeit 8 auf 15 Jahre in Ausnahmefällen an. Um die Höchststrafe zu verhängen, muss der Richter die Schwere des Falles streng begründen und über eine vorherige interdisziplinäre fachliche Bewertung des Profils des Jugendlichen verfügen.
Das Projekt nahm seinen Ursprung im Senat und durchlief eine komplexe Debatte zwischen den beiden Kammern. Nach der ursprünglichen Zustimmung im Senat und der Ablehnung in der Abgeordnetenkammer bekräftigte der Senat seine Position, woraufhin der Gesetzgebungsausschuss die Annahme empfahl. Nun hat das Plenum der Abgeordnetenkammer das letzte Wort über die Zukunft der Jugendstrafjustiz im Land.