Angehörige von 32 Parteien, 22 Bewegungen und 214 Allianzen gehen am kommenden Sonntag, dem 7. Juni, an die Urnen, um die Kandidaten für die Kommunalwahlen am 4. Oktober zu bestimmen. Dabei werden 263 Bürgermeisterämter und 2.832 Stadtratsmandate im gesamten Paraguay für die Amtszeit 2026–2031 vergeben.
Das Oberste Wahlgericht (TSJE) teilte mit, dass 4.338.716 Wähler für die gleichzeitigen Vorwahlen zugelassen sind, wobei die Zahl aufgrund neuer gerichtlicher Entscheidungen noch auf über 4.460.000 steigen könnte. Die Abstimmung findet von 7 bis 16 Uhr an 1.267 Wahllokalen mit 13.031 Wahlurnen statt.
Es ist das zweite Mal, dass paraguayische Bürger ihre kommunalen Kandidaten mit elektronischen Wahlmaschinen und offenen Listen wählen können. Allerdings ist dies die erste Wahl, bei der die Zuverlässigkeit dieser Geräte so stark infrage gestellt wird.
Asunción ist der einzige Bezirk mit 24 Mitgliedern im Gemeinderat. Weitere 150 Bezirke verfügen über 12 Mitglieder in ihren Räten, während 112 Bezirke jeweils 9 Mitglieder haben.
Wer darf wählen? Nur Personen, die im nationalen Register eingetragen sind und zudem einer politischen Gruppierung angehören. Die ANR hat die Justiz angerufen, um zu verhindern, dass eine politische Kraft das nationale Register bei den Vorwahlen nutzt. Sowohl die ANR als auch die PLRA haben ihre Wählerverzeichnisse auf ihren Websites veröffentlicht, damit Interessierte ihre Daten überprüfen können. Die übrigen im nationalen Register Eingetragenen können erst bei den Kommunalwahlen im Oktober wählen.
Der Personalausweis, egal ob abgelaufen oder gültig, ist das einzige gültige Dokument zur Ausübung des Wahlrechts. Elektronische Ausweise werden nicht akzeptiert. Jugendliche, die vor dem 3. Oktober 18 Jahre alt werden, werden automatisch im Permanenten Bürgerregister (RCP) eingetragen, können aber erst bei den Kommunalwahlen im Oktober wählen.
Im Gegensatz zu den allgemeinen Wahlen wird es am 7. Juni kein Verkaufsverbot für alkoholische Getränke geben, da bei den parteiinternen Vorwahlen die Wahlpflicht gemäß Artikel 195 des Wahlgesetzes nicht gilt. Es wird jedoch ab dem 5. Juni ein Verbot für Wahlwerbung geben sowie ab dem 23. Mai ein Verbot der Veröffentlichung von Umfragen, wobei Letzteres in den sozialen Netzwerken aufgrund fehlender Regulierung weitgehend wirkungslos bleibt.
Die Regierungspartei ANR wird ihre Kandidaten für Bürgermeister- und Stadtratsämter landesweit bestimmen. Die PLRA wird neben der Festlegung ihrer offiziellen Kandidaten auch ihre interne Führung, ihre Spitze und ihre Basisautoritäten im ganzen Land erneuern. Etwa 30 weitere Parteien werden ebenfalls ihre Kandidaten formell benennen, meist mit einer einzigen Liste, und 11 von ihnen werden ihre internen Führungsgremien erneuern.
Zur Koordination des Prozesses mobilisiert die Wahljustiz 8.703 Wahlhelfer, darunter Abteilungs- und Regionalkoordinatoren, technische Unterstützer, Bediener und Delegierte des TSJE. Insgesamt sind landesweit 82.429 Personen im Einsatz, mit überwiegend Landtransport und Lufttransport für Notfälle.
Das TSJE stellt zudem das System zur Übermittlung vorläufiger Wahlergebnisse (TREP) für die ANR und die PLRA bereit. Die vorläufigen Ergebnisse sollen gegen 20 Uhr veröffentlicht werden.