Projekt sieht automatisches Ende des Unterhalts mit 18 Jahren in Paraguay vor

Die Abgeordnetenkammer Paraguays prüft einen Gesetzesentwurf, der die Unterhaltspflicht automatisch mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Empfängers enden lässt, ohne dass ein Gerichtsverfahren erforderlich ist. Der Vorschlag spaltet die Ausschüsse und erlässt keine aufgelaufenen Schulden.

Die Abgeordnetenkammer Paraguays hat einen Gesetzesentwurf auf die Tagesordnung gesetzt, der das automatische Ende des Unterhalts vorsieht, wenn das Kind 18 Jahre alt wird. Die Initiative der colorados-Abgeordneten Jatar Fernández und Hugo Meza erhielt unterschiedliche Stellungnahmen der Fachausschüsse.

Derzeit endet die Zahlung mit Erreichen der Volljährigkeit nicht automatisch: Der Unterhaltspflichtige muss ein neues Gerichtsverfahren einleiten, um die Aussetzung zu beantragen. Nach Angaben der Autoren führt dies zu Zeitverlust, Anwaltskosten und emotionaler Belastung und überlastet die Justiz mit unnötigen Verfahren.

Der Entwurf ändert Artikel 189 des Gesetzes 1680/01 (Kinder- und Jugendgesetzbuch). Der Text sieht vor, dass Urteile oder Zwischenverfügungen ausdrücklich das Fälligkeitsdatum der Verpflichtung festlegen. Bei Annahme würde der Unterhalt „von Rechts wegen“ an dem Tag entfallen, an dem der Unterhaltsberechtigte die Volljährigkeit erreicht, selbst ohne spätere gerichtliche Entscheidung, und alle Beschränkungen gegen den Zahlungspflichtigen würden automatisch aufgehoben.

Der Entwurf stellt klar, dass das automatische Ende keine aufgelaufenen Schulden erlässt. Säumige Unterhaltspflichtige bleiben rechtlichen Schritten für die vor dem 18. Lebensjahr fälligen Raten ausgesetzt. In Paraguay ist die Verletzung der Unterhaltspflicht eine Straftat gemäß Artikel 226 des Strafgesetzbuches, die mit Freiheitsstrafe bedroht ist.

Die Ausschüsse für Gesetzgebung und Kodifikation sowie für Arbeit und soziale Sicherheit empfahlen die Annahme mit der Begründung, die Maßnahme komme Bürgern entgegen, die das Gesetz eingehalten hätten. Die Ausschüsse für soziale Gerechtigkeit und Gleichberechtigung sowie für Kinder und Jugendliche rieten zur Ablehnung und verwiesen auf den stetigen Anstieg der registrierten Unterhaltsschuldner.