Das Berufungsgericht für Wirtschaftsdelikte und Organisierte Kriminalität, Erste Kammer, hob an diesem Dienstag das Urteil auf, das Hauptkommissar Hugo Adalberto Ayala Quiñónez, ehemaliger Leiter der 4. Polizeiwache von Asunción, Unteroffizier Carlos Alfredo Mendoza und Rechtsanwalt Jorge Darío Cristaldo Ruiz Díaz freisprach. Ihnen wurde vorgeworfen, einer kriminellen Vereinigung anzugehören und die Strafverfolgung zu vereiteln, indem sie Eduardo „Piska“ Aparecido de Almeida schützten, der als Anführer des PCC im Land gilt.
Die Entscheidung, festgehalten in Vereinbarung und Urteil Nr. 50, wurde von den Richtern Mario Camilo Torres Leguizamón, Jesús María Riera Manzoni und Paublino Escobar Garay unterzeichnet. Staatsanwältin María Irene Álvarez von der Spezialeinheit für Organisierte Kriminalität hatte Berufung gegen den Freispruch eingelegt, der am 22. Dezember 2025 vom spezialisierten Strafgericht unter Vorsitz von Lourdes Garcete und den Beisitzern Manuel Aguirre und Rosana Maldonado ergangen war.
In ihrer Berufung machte Álvarez „Mängel geltend, die sich in einer widersprüchlichen Begründung niederschlagen“, und führte an, das erstinstanzliche Gericht habe entscheidende Beweismittel übergangen und die Regeln der freien Beweiswürdigung verletzt. Das ursprüngliche Verfahren fand 2021 statt, als die drei verurteilt wurden – der Anwalt zu sechs Jahren Haft und die Polizisten zu fünf Jahren. Diese Verurteilung wurde vom Obersten Gerichtshof aufgehoben, der ein neues Verfahren anordnete. 2025, im zweiten Verfahren, wurden sie freigesprochen, doch nun wurde auch dieser Freispruch kassiert.
Richter Camilo Torres stimmte gegen die Berufung der Staatsanwaltschaft und argumentierte, das freisprechende Urteil weise keinen Begründungsmangel auf. Richter Paublino Escobar hingegen, dem Jesús Riera folgte, befand, das erstinstanzliche Gericht habe eine „fragmentarische und zusammenhanglose Würdigung“ der Beweise vorgenommen, sie isoliert geprüft und ohne Berücksichtigung des kontextuellen Zusammenhangs, was die Beweiskraft künstlich geschwächt habe. Escobar bezeichnete die Freispruchsbegründung als unzureichend, um die Zurückweisung der Gesamtheit der belastenden Elemente rational zu rechtfertigen.
Mit der Aufhebung müssen sich die drei Angeklagten einem dritten mündlichen und öffentlichen Verfahren stellen. Die Staatsanwaltschaft wurde im zweiten Verfahren von Staatsanwältin Ingrid Cubilla von der Spezialeinheit zur Bekämpfung des Drogenhandels und der Organisierten Kriminalität vertreten.