Der Generaldirektor des Standesamts von Paraguay, Maxi Ayala, stellte klar, dass die Gesetzgebung des Landes es erlaubt, dass Kinder zuerst den Nachnamen der Mutter tragen, sofern zum Zeitpunkt der Eintragung Einigkeit zwischen beiden Eltern besteht. In einem in sozialen Netzwerken verbreiteten Video erklärte Ayala: „Das Kind kann als ersten Nachnamen den der Mutter und als zweiten den des Vaters tragen.“
Laut Ayala muss die einmal für das erste Kind festgelegte Reihenfolge für alle Geschwister beibehalten werden. Falls keine Einigung erzielt wird, bestimmt das Gesetz, dass das Kind zuerst den väterlichen Nachnamen erhält. Die Erklärung erfolgte nach wiederholten Anfragen der Bevölkerung zur Möglichkeit, die traditionelle Reihenfolge der Nachnamen umzukehren, eine Praxis, die in den letzten Jahren in mehreren Ländern der Region an Bedeutung gewonnen hat.
Im Januar dieses Jahres erregte ein Fall Aufsehen: Die Justiz erlaubte einem 18-jährigen jungen Mann aus Hernandarias im Departement Alto Paraná, den Nachnamen des Vaters zu streichen, da dieser ihn seit seinem ersten Lebensjahr vernachlässigt hatte. Der junge Mann, geboren im Februar 2007 und ursprünglich mit beiden Nachnamen registriert, beantragte, nur den mütterlichen Nachnamen zu tragen.
Der öffentliche Verteidiger Rodrigo Ayala González, der den jungen Mann vertrat, argumentierte, dass der Antrag auf dem Recht auf Namen und Nachnamen als Ausdruck der persönlichen Identität und dem Schutz des Images gemäß Artikel 25 der Nationalen Verfassung beruhe. Während des Verfahrens wurden Beweise für die Abwesenheit des Vaters vorgelegt, wie Fotos, Zahlungsbelege für Schulgebühren, die nur von der Mutter geleistet wurden, sowie polizeiliche und strafrechtliche Führungszeugnisse, die die Integrität des jungen Mannes belegten.
Das Gericht erster Instanz von Hernandarias gab der Klage statt und ordnete an, dass der junge Mann in allen persönlichen Dokumenten ausschließlich den mütterlichen Nachnamen verwendet. Die Entscheidung ordnete auch die Berichtigung der Geburtsurkunde im Standesamt und die Mitteilung an die Abteilung für Identifikationen der Nationalpolizei an.