Oberster Gerichtshof weist Einspruch von mit Abgeordnetem verbundener Firma zurück und ebnet Weg für Guaraní zur Rückgewinnung der Bingo-Guaraní-Immobilie

Der Oberste Gerichtshof Paraguays hat den von der YEM SA, einer mit dem Colorado-Abgeordneten Yamil Esgaib verbundenen Firma, eingelegten Einspruch im Verfahren des Club Guaraní zur Wiedererlangung des Besitzes der Immobilie, in der das Bingo Guaraní betrieben wird, zurückgewiesen. Mit dieser Entscheidung geht der Fall an die Berufungskammer zurück, und der Verein erwartet nach jahrelangem Rechtsstreit eine endgültige Lösung.

Der Club Guaraní teilte mit, dass der Oberste Gerichtshof (CSJ) den von der Firma YEM SA, die mit dem Colorado-Abgeordneten Yamil Esgaib verbunden ist, eingelegten Einspruch im gerichtlichen Verfahren des Vereins zur Räumung der Immobilie, in der das Bingo Guaraní betrieben wird, zurückgewiesen hat. Die in einer offiziellen Mitteilung des Vereins bekannt gegebene Entscheidung wurde als wichtiger Schritt zur Rückgewinnung des Eigentums gewertet.

„Mit dieser Entscheidung geht die Akte an die Berufungskammer zurück, und der Weg ist frei für eine dem Recht und der gebotenen Eile entsprechende Entscheidung in der Sache“, erklärte der Verein in einer Stellungnahme. Die Institution betonte, dass sich das Verfahren bereits seit mehreren Jahren hinziehe und den Verein daran hindere, die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine ihm gehörende Immobilie zurückzuerlangen.

Der Club Guaraní hatte nach jahrelangem Rechtsstreit bereits in zwei Instanzen ein günstiges Urteil erwirkt. Seitdem fordert der Vorstand den Abschluss der Verfahren zur Rückgabe des Grundstücks. „Der Club Guaraní bekräftigt sein Vertrauen in die Justiz und die Institutionen der Republik und wird die Verteidigung seines Eigentums und der ihm rechtmäßig zustehenden Rechte entschlossen fortsetzen“, hieß es in der Mitteilung weiter.

In der Immobilie befindet sich das Bingo Guaraní, eine Spielhalle, die weiterhin in Betrieb ist. Die mit Esgaib verbundene YEM SA hatte den Einspruch eingelegt, um das Verfahren zu blockieren, doch der Oberste Gerichtshof wies ihn zurück.