Die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs wies die Ablehnung der Verteidigung von Hugo Javier González gegen das Berufungsgericht zurück und ermöglicht dem Kollegium die Prüfung der Beschwerde gegen die Anhebung zum mündlichen Verfahren im Fall des mutmaßlichen Veruntreuung von 18.384 Millionen Guaraní aus der Gobernación de Central.