Die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs (CSJ) wies am Mittwoch die von der Verteidigung des ehemaligen Gouverneurs Hugo Javier González gegen die Mitglieder des Berufungsgerichts eingelegte Ablehnung zurück. Mit der Entscheidung wird das Kollegium befugt, die Beschwerde gegen den Beschluss zu prüfen, der die Anhebung der Sache zum mündlichen und öffentlichen Verfahren anordnete.
Hugo Javier, bekannt als „Nummer 2“, wird der Untreue, der Herstellung unechter Dokumente und der Unterschlagung angeklagt, in einem Verfahren, das 16 weitere Angeklagte umfasst. Die Ermittlungen betreffen einen angeblichen Vermögensschaden von G. 18.384.427.005 (etwa 12,5 Millionen Reais) in der Gobernación de Central zwischen 2019 und 2020.
Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft erfolgten die Auszahlungen im Rahmen von Zuschüssen an gemeinnützige Organisationen für 51 Projekte. Die Ermittlungen stützen sich darauf, dass die Gelder über mehrere Einrichtungen, darunter Stiftungen und Bürgervereinigungen, transferiert wurden, die an dem System der Mittelausführung beteiligt gewesen sein sollen.
Der Antrag der Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass die Auszahlungen trotz Unstimmigkeiten in der Dokumentation und fehlender technischer Begründung für verschiedene Projekte erfolgten. Die Anklage gibt an, dass die Projekte weder über detaillierte Aktionspläne, aufgeschlüsselte Haushalte noch klare technische Spezifikationen verfügten. Zudem hätten die begünstigten Organisationen keine von der Generalrechnungskontrolle der Republik (CGR) geprüften Rechenschaftsberichte vorgelegt und die formellen bankrechtlichen Anforderungen für den Erhalt der Beträge nicht erfüllt.
In einem parallelen Verfahren, bekannt als „Geisterbauwerke“, wurde Hugo Javier im Januar 2025 zu zehn Jahren Haft wegen Untreue und Verwendung gefälschter Rechnungen verurteilt. Der ehemalige Gouverneur befindet sich in ambulanter Freiheit, während das Gerichtsverfahren fortschreitet.