Wenn die ANDE-Rechnung plötzlich deutlich höher ausfällt, ist der Endbetrag allein noch keine gute Erklärung. Entscheidend sind vier Fragen: Wie viele Kilowattstunden wurden tatsächlich erfasst? Wie lang war der Abrechnungszeitraum? Welche Tarifkategorie steht auf der Rechnung? Und welche zusätzlichen Posten wurden neben der Energie berechnet?
Besonders wichtig ist dabei eine Eigenheit des normalen Haushaltstarifs: Die Verbrauchsstufen funktionieren nicht wie progressive Steuerstufen. Sobald der Monatsverbrauch eine höhere Stufe erreicht, gilt deren Preis für den gesamten abgerechneten Verbrauch.
Die wichtigste Regel: Eine höhere Stufe verteuert alle Kilowattstunden
Für den normalen Niederspannungs-Haushaltstarif der Kategorie 142 nennt das von ANDE derzeit als gültig geführte Tarifblatt folgende Preise:
| Monatsverbrauch | Preis je kWh |
|---|---|
| 0–50 kWh | Gs. 311,55 |
| 51–150 kWh | Gs. 349,89 |
| 151–300 kWh | Gs. 365,45 |
| 301–500 kWh | Gs. 403,82 |
| 501–1.000 kWh | Gs. 420,27 |
| über 1.000 kWh | Gs. 435,51 |
Das Tarifblatt sagt ausdrücklich, dass der gesamte registrierte Monatsverbrauch mit einem einzigen Preis berechnet wird: dem Preis der erreichten Stufe. Es werden also nicht zunächst 50 kWh zum niedrigsten Preis, die nächsten 100 kWh zum zweiten Preis und nur der Rest zum höheren Preis abgerechnet.
Dadurch entstehen echte Sprungstellen. Bei 150 kWh beträgt der reine Energieanteil rechnerisch rund Gs. 52.484. Bei 151 kWh sind es rund Gs. 55.183. Eine einzige zusätzliche Kilowattstunde erhöht den Energieanteil in diesem Beispiel also um rund Gs. 2.699, weil nun alle 151 kWh zum höheren Einheitspreis berechnet werden.
Noch deutlicher ist die Grenze bei 300 kWh: 300 kWh ergeben rund Gs. 109.635, während 301 kWh rund Gs. 121.550 ergeben. Der Unterschied liegt bei fast Gs. 11.915, obwohl der gemessene Verbrauch nur um 1 kWh gestiegen ist.
Das ist einer der ersten Punkte, die man prüfen sollte, wenn die Rechnung stärker gestiegen ist als der Verbrauch.
So prüfen Sie zuerst den tatsächlichen Verbrauch
Der gemessene Verbrauch ergibt sich aus der Differenz zwischen aktuellem und vorherigem Zählerstand. Steht auf der letzten Ablesung beispielsweise 12.340 und auf der neuen 12.620, wurden 280 kWh erfasst.
Bei Kategorie 142 liegen 280 kWh in der Stufe 151–300 kWh. Der rechnerische Energieanteil beträgt damit:
280 × Gs. 365,45 = Gs. 102.326
Dieser Wert erklärt jedoch nicht zwingend den gesamten Rechnungsbetrag. Auf der Rechnung können weitere Positionen stehen, etwa Straßenbeleuchtung, ältere Salden, Ratenzahlungen oder andere gesondert ausgewiesene Posten.
Vergleichen Sie nicht nur Monate, sondern kWh pro Tag
Zwei Rechnungen können unterschiedlich lange Abrechnungszeiträume abdecken. Deshalb ist ein Vergleich des Monatsverbrauchs allein manchmal irreführend. Teilen Sie die verbrauchten kWh durch die Zahl der Tage zwischen den beiden Ablesungen.
Beispiel: 300 kWh in 30 Tagen entsprechen 10 kWh pro Tag. 330 kWh in 35 Tagen entsprechen dagegen nur rund 9,4 kWh pro Tag. Die zweite Rechnung zeigt einen höheren Gesamtverbrauch, obwohl der durchschnittliche Tagesverbrauch niedriger war.
Erst wenn auch der Tagesverbrauch gestiegen ist, lohnt sich die Suche nach zusätzlichen Verbrauchern. Häufige Kandidaten sind Klimaanlagen, elektrische Duschen und Warmwasserbereiter, Wasser- oder Poolpumpen, zusätzliche Kühlgeräte oder schlicht längere Nutzungszeiten. Als grobe Rechenhilfe gilt: Leistung in Kilowatt × Betriebsstunden = kWh. Ein Gerät mit 1,5 kW, das acht Stunden pro Tag läuft, würde bei durchgehend voller Leistung in 30 Tagen 360 kWh verbrauchen. In der Praxis takten viele Geräte jedoch oder regeln ihre Leistung; maßgeblich ist deshalb der Zähler.
Auch sehr niedriger Verbrauch kann einen Mindestbetrag auslösen
Bei Kategorie 142 sieht das Tarifblatt außerdem einen monatlichen Mindestverbrauch vor, der von der vertraglich vereinbarten Anschlussleistung abhängt. Bis 3,0 kW sind mindestens 15 kWh vorgesehen, bei 3,1–6,0 kW 30 kWh, bei 6,1–12,0 kW 60 kWh, bei 12,1–24,0 kW 120 kWh und oberhalb von 24 kW 240 kWh.
Das ist besonders für leer stehende Wohnungen, Zweitwohnsitze oder Objekte mit sehr geringem Verbrauch relevant: Eine niedrige Zählerdifferenz bedeutet nicht in jedem Fall, dass exakt diese geringe kWh-Zahl abgerechnet wird.
Der Sozialtarif ist eine eigene Kategorie
Die Tarifa Social der Kategorie 141 ist nicht automatisch allein wegen eines niedrigen Verbrauchs anwendbar. ANDE nennt dafür zusätzliche dokumentarische und technische Voraussetzungen.
Für berechtigte Haushalte sieht das Tarifblatt einen Rabatt von 75 Prozent bei einem Verbrauch bis 100 kWh, 50 Prozent bei 101–200 kWh und 25 Prozent bei 201–300 kWh vor. Anders ausgedrückt: Berechtigte Kunden zahlen in diesen drei Bereichen 25, 50 beziehungsweise 75 Prozent des normalen Haushaltstarifs.
Die ANDE-FAQ nennt unter anderem einen privaten Wohnanschluss in Niederspannung, begrenzte Anschlussleistung und weitere Bedingungen zum Anschluss und zum Vertragsinhaber. Wer glaubt, die Voraussetzungen zu erfüllen, sollte deshalb nicht nur den Verbrauch ansehen, sondern prüfen, welche Tarifkategorie tatsächlich auf der Rechnung steht.
Der Fünf-Minuten-Check für eine ungewöhnliche Rechnung
- Zähler und Anschluss prüfen: Stimmen Zählernummer beziehungsweise Versorgungsdaten mit dem eigenen Anschluss überein?
- Ablesungen vergleichen: Vorherigen und aktuellen Zählerstand voneinander abziehen.
- Zeitraum prüfen: Zahl der Tage zwischen den Ablesungen bestimmen und kWh pro Tag berechnen.
- Tarifkategorie prüfen: Die Tabelle oben gilt für den normalen Haushaltstarif Kategorie 142. Bei einer anderen Kategorie gilt deren eigenes Tarifmodell.
- Tarifgrenze prüfen: Liegt der Verbrauch knapp oberhalb von 50, 150, 300, 500 oder 1.000 kWh, kann bereits der Sprung in die nächste Stufe einen überproportionalen Anstieg erklären.
- Energiezeile nachrechnen: kWh × Einheitspreis mit der entsprechenden Position auf der Rechnung vergleichen.
- Zusatzposten lesen: Frühere Salden, Raten oder andere getrennte Positionen nicht mit dem eigentlichen Energieverbrauch verwechseln.
Bleibt danach eine Abweichung, lohnt es sich, Rechnung und Zähler am selben Tag zu fotografieren und die vorherige Rechnung daneben zu legen. So lässt sich bei einer Anfrage an ANDE konkret zeigen, welche Ablesung, welcher Zeitraum oder welche Position nicht nachvollziehbar erscheint.
Die hier genannten Tarifwerte stammen aus dem Tarifblatt Nr. 21 in der Fassung vom 27. November 2024, das ANDE zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung auf seiner Seite mit den gültigen Tarifen führt. Für spätere Rechnungen sollte immer geprüft werden, ob ANDE inzwischen ein aktualisiertes Tarifblatt veröffentlicht hat.
