Die ehemalige Staatsanwältin Ana Elizabeth Girala López wurde zu sieben Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, weil sie ein Erpressungs- und Korruptionssystem in der Staatsanwaltschaft von San Lorenzo anführte. Das Gericht, bestehend aus den Richterinnen Yolanda Morel, Karina Cáceres und Ana Rodríguez, sah die Straftaten der Rechtsbeugung, passiven Bestechung, schweren passiven Bestechung (Bestechungsgeld), vollendeten und versuchten Erpressung als erwiesen an.
Ebenfalls verurteilt wurden die ehemalige Sekretärin Griselda Beatriz Acha Alcaraz zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft und die ehemalige Assistentin Christi Magalí Ortega Domínguez zu vier Jahren Haft. Die Anwälte Liz Elena Martínez Robles und Marcos Aurelio Velazco Mendoza erhielten Strafen von drei Jahren und sechs Monaten beziehungsweise zwei Jahren und sechs Monaten für ihre Mitwirkung an dem System. Nélida Vicenta Alcaraz Bogarín wurde mangels Beweisen freigesprochen.
Das Gericht stellte fest, dass Girala ihre Position nutzte, um wirtschaftliche Vorteile zu erlangen, indem sie ihre Mitarbeiterinnen operativ führte und Fälle an vertrauenswürdige Anwälte weiterleitete. Die Ermittlungen ergaben, dass die Gruppe Anklagen, Verfahrenseinstellungen und andere Prozesshandlungen gegen Geld aushandelte, wobei die Beträge zwischen 2 und 25 Millionen Guaraníes lagen. In einem Fall forderten sie sogar Weihnachtskörbe als Form der Bestechung.
Der Fall kam ans Licht, nachdem Alcides Hermosilla, der Vater eines inhaftierten Mannes, Anzeige erstattet hatte. Er berichtete, von der damaligen Sekretärin Griselda Acha und der Anwältin Liz Martínez angesprochen worden zu sein, die 25 Millionen Guaraníes für die Freilassung seines Sohnes verlangt hätten. "Ich war verzweifelt, ich hatte kein Geld mehr, um die Summe aufzubringen, die sie von mir verlangten. Ich hatte Angst vor ihnen", erklärte Hermosilla, der sich auf Anraten seiner Verteidigerin bereit erklärte, das Treffen aufzuzeichnen, was zur polizeilichen Intervention führte.
Die alternativen Haftersatzmaßnahmen für die Verurteilten bleiben bis zur Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils bestehen. Die vollständige Verlesung der Urteilsbegründung ist für nächste Woche vorgesehen.
