Ab dem 1. Juli wird der Unterhaltsanspruch automatisch an die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 3.044.000 G. und des Mindestlohnsatzes auf 117.077 G. angepasst, ohne dass ein neues Gerichtsverfahren erforderlich ist, erklärte die Richterin für Kinder- und Jugendrecht Pili Rodríguez. Dies erfolge gemäß Artikel 189 des Kindes- und Jugendgesetzbuchs.
Registro de Deudores Alimentarios Morosos
Pytagua-Berichterstattung zu Registro de Deudores Alimentarios Morosos.
Das Berufungsgericht für Kinder- und Jugendangelegenheiten der Hauptstadt hat die Möglichkeit bestätigt, Großeltern auf Unterhalt zu verklagen, wenn der Vater wiederholt seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Die Entscheidung, die nicht beim Obersten Gerichtshof angefochten wurde, schafft einen relevanten Präzedenzfall für Fälle langwierigen Zahlungsverzugs.