Rechnungshof erwägt Sanktionen gegen Beamte, die bei Amtsaustritt keine Vermögenserklärung abgeben

Der Generalrechnungshof (Contraloría General de la República, CGR) prüft Sanktionen gegen Beamte, die bei Beendigung ihres Amtes keine eidesstattliche Vermögenserklärung vorlegen, sieht sich jedoch rechtlichen Einschränkungen durch die Reform von 2022 ausgesetzt, die die Befugnis zur Amtsunfähigkeit entzog. Der Anwalt Ezequiel Santagada weist darauf hin, dass das geltende Gesetz nur Geldstrafen vorsieht und die Abgabe des Dokuments nicht erzwingt.

Der Generalrechnungshof (CGR) hat seine Absicht bekundet, Beamte zu bestrafen, die bei Beendigung ihres Amtes keine eidesstattliche Vermögenserklärung vorlegen. Der auf dieses Thema spezialisierte Anwalt Ezequiel Santagada warnt jedoch, dass die Gesetzesänderungen von 2022 die Durchsetzungsbefugnis der Behörde drastisch eingeschränkt haben.

„Mit der Reform des Gesetzes 5033 kann man wenig tun. Der CGR kann versuchen, die Geldstrafe zu vollstrecken, hat aber nicht mehr die Möglichkeit, die Abgabe der Erklärung anzuordnen oder den säumigen Beamten für amtsunfähig zu erklären“, erklärte Santagada. Die Änderung wurde durch das Gesetz 6919 eingeführt, das 2022 in Kraft trat.

Positiv sei laut dem Anwalt, dass die neue Gesetzgebung die Veröffentlichung der eidesstattlichen Erklärungen erlaubt habe, was die Transparenz erhöhe. „Negativ war, dass dem Rechnungshof die Befugnis entzogen wurde, diejenigen für amtsunfähig zu erklären, die das Dokument nicht einreichen“, fügte er hinzu.

Santagada beobachtet, dass die Sanktion in der Praxis moralischer Natur sei: Viele ehemalige Beamte, die die Erklärung unterlassen, hätten ohnehin nicht die Absicht, in die Politik zurückzukehren, oder stünden vor anderen rechtlichen Problemen. „Der CGR kann dennoch Vermögensvergleiche auf der Grundlage der Einstellungserklärung sowie von Bankdaten und Eigentumsregistern durchführen und so das aktuelle Vermögen der Person schätzen“, sagte er.

Die eidesstattliche Vermögenserklärung ist für alle öffentlichen Bediensteten in Paraguay sowohl bei Amtsantritt als auch bei Amtsaustritt obligatorisch. Die Unterlassung kann Geldstrafen nach sich ziehen, doch das Fehlen der Amtsunfähigkeit schwächt die Kontrolle.