Die Contraloría General de la República (CGR) hat insgesamt 162 Bürgermeister der vorherigen Amtszeit sowie mehrere amtierende Bürgermeister mit Geldstrafen belegt, weil sie ihre eidesstattlichen Erklärungen nicht frist- und formgerecht eingereicht haben. Die Sanktionen konzentrieren sich auf die Departements Central und Alto Paraná, wo 15 Gemeindebeamte bestraft wurden.
Im Departement Central müssen neun Bürgermeister und ehemalige Bürgermeister gemeinsam G. 237.737.700 zahlen. Darunter sind Aníbal Gómez, ehemaliger Bürgermeister von Mariano Roque Alonso (MRA), der eine Geldstrafe von G. 26.415.300 erhielt und eine Überprüfung beantragte, die noch von der Behörde geprüft wird. Gómez war nach dem Rücktritt von Carolina Aranda Interimsbürgermeister, die ebenfalls mit demselben Betrag bestraft wurde. Auf der Liste stehen außerdem Mabel Cárdenas (ehemalige Bürgermeisterin von Ypacaraí), Fernando Báez (ehemaliger Bürgermeister von Lambaré), Felipe Quiñónez (ehemaliger Bürgermeister von San Lorenzo), Teodosio Gómez, Dilio Ortiz Albrecht und Horacio Ortiz Albrecht (ehemaliger bzw. amtierender Bürgermeister von Ypané) sowie Rosa Agustín González (Guido), amtierende Bürgermeisterin von Lambaré. Jeder von ihnen wurde mit G. 26.415.300 bestraft.
In Alto Paraná belaufen sich die Geldstrafen auf G. 96.651.923. Sanktioniert wurden Plutarco Bogado (ehemaliger Bürgermeister von Ñacunday, G. 9.209.923), Alberto Almada (ehemaliger Bürgermeister von Domingo Martínez, G. 29.426.700), Natividad Centurión (ehemaliger Bürgermeister von Juan E’Oleary, G. 5.200.000), Martín Quiñónez (ehemaliger Bürgermeister von Minga Porã, G. 20.000.000), César Romero (ehemaliger Bürgermeister von Cedrales, G. 6.400.000) und Everaldo Acosta (ehemaliger Bürgermeister von Ñacunday, G. 26.415.300).
Die Geldstrafen variieren zwischen 20 % und 100 % des Gehalts, je nach Anzahl der Tage der Verspätung. Jeder öffentliche Bedienstete muss zwei eidesstattliche Erklärungen abgeben: bei Amtsantritt und beim Ausscheiden aus dem Amt. Die Frist beträgt 15 Werktage nach der Amtseinführung oder dem Ausscheiden. Bei Nichteinhaltung wird eine Geldstrafe von 20 % des Gehalts für jeweils 30 Tage Verspätung fällig. Zahlt der Bedienstete die Geldstrafe, reicht aber die Erklärung nicht nach, wird sein Gehalt einbehalten, bis er die Auflage erfüllt. Beim Ausscheiden aus dem Amt hat die Contraloría keine Mechanismen, um die Einhaltung durchzusetzen.
Die Verwaltungsverfahren zur Verhängung der Sanktionen wurden 2020 eingeleitet. Bislang wurden mehr als 1.000 Verfahren abgeschlossen.