Die Richterin für Zivil- und Handelssachen Vivian López erklärte, dass die Gütergemeinschaft einen der wichtigsten Fortschritte darstelle, die das Gesetz Nr. 1/92 gebracht habe, da sie einen besseren Vermögensschutz und mehr Rechtssicherheit innerhalb der Ehe biete, insbesondere für Frauen, die einen Teil ihres Lebens der Kindererziehung und der Führung des Haushalts widmen.
In einem Interview erläuterte die Richterin, dass unter diesem Regime alles, was während der Ehe erworben werde, zum gemeinsamen Vermögen des Paares gehöre und so künftige Streitigkeiten über die Eigentumsansprüche vermieden würden. „Oftmals verzichtet eine der Personen auf eine volle berufliche Entwicklung oder auf die Erzielung von Einkommen, weil sie Zeit in die Kindererziehung investiert. Dieses Regime anerkennt diesen Beitrag und gewährleistet eine gerechte Verteilung des Vermögens", sagte sie.
López ist der Auffassung, dass die Gütergemeinschaft besonders vorteilhaft für Paare sei, die aus Arbeitnehmern und Fachkräften bestehen und eine Familie gründen möchten. Ihrer Meinung nach müsse der nichtwirtschaftliche Beitrag im Haushalt denselben Wert haben wie das Einkommen, das von einem der Ehepartner erzielt werde.
Die Richterin wies jedoch darauf hin, dass es Situationen gebe, in denen die Gütertrennung eine geeignete Alternative sein könne, etwa bei Personen mit bedeutendem geerbtem Vermögen oder bei solchen, die unternehmerische oder gewerbliche Tätigkeiten ausüben, die finanziellen Risiken ausgesetzt seien. Laut der Richterin werde dieser Mechanismus häufig genutzt, um zu verhindern, dass etwaige Schulden, Insolvenzen oder Forderungen von Gläubigern das Vermögen des Paares belasten. „Im Fall von Kaufleuten oder Unternehmern kann dies ein nützliches Instrument des Vermögensschutzes sein", bemerkte sie.
López wies auch auf praktische Unterschiede zwischen den beiden Regimen hin. Unter der Gütergemeinschaft erforderten bestimmte Finanzgeschäfte die Zustimmung beider Ehepartner, während bei getrenntem Vermögen jeder Verbindlichkeiten eingehen oder Vermögenswerte erwerben könne, unabhängig vom anderen. Gleichzeitig warnte sie darin, dass mangelnde finanzielle Transparenz innerhalb einer Beziehung zu künftigen Konflikten führen könne, insbesondere bei Erb- oder Scheidungsverfahren, und dass die Vermögensverwaltung unmittelbar mit dem Vertrauen zwischen den Parteien zusammenhänge.
Die Richterin empfahl zudem, dass Paare ihre Beziehungen durch eine Eheschließung rechtlich formalisieren sollten, anstatt sich lediglich für eine eheähnliche Gemeinschaft zu entscheiden. Zwar räume sie ein, dass die paraguayische Gesetzgebung bei der Anerkennung von Rechten für zusammenlebende Paare Fortschritte gemacht habe, doch könnten im Todesfall oder bei einer Trennung weiterhin rechtliche Schwierigkeiten entstehen. „Oftmals bedeutet die nachträgliche Anerkennung der Beziehung komplexere und kostspieligere Verfahren als eine Formalisierung von Anfang an", sagte sie.
Abschließend betonte López, wie wichtig es sei, dass Paare vor der Eheschließung im Voraus prüfen, welches Güterregime sich am besten an ihre persönliche, familiäre und wirtschaftliche Situation anpasse.