Der Generalrechnungshof (Contraloría General de la República, CGR) prüft Sanktionen gegen Beamte, die bei Beendigung ihres Amtes keine eidesstattliche Vermögenserklärung vorlegen, sieht sich jedoch rechtlichen Einschränkungen durch die Reform von 2022 ausgesetzt, die die Befugnis zur Amtsunfähigkeit entzog. Der Anwalt Ezequiel Santagada weist darauf hin, dass das geltende Gesetz nur Geldstrafen vorsieht und die Abgabe des Dokuments nicht erzwingt.