Argentinien schreitet mit Ausschreibung der Wasserstraße trotz gerichtlicher Warnung voran

Die Regierung von Javier Milei hat die technische Vorqualifizierung von zwei internationalen Konsortien für den Betrieb der Wasserstraße der Flüsse Paraná und Paraguay genehmigt, obwohl die Staatsanwaltschaft für Verwaltungsuntersuchungen auf „schwerwiegende und offensichtliche Unregelmäßigkeiten“ im Verfahren hingewiesen hatte.

Die Regierung des argentinischen Präsidenten Javier Milei hat am Montag das Ausschreibungsverfahren für die Wasserstraße der Flüsse Paraná und Paraguay, die wichtigste Exportwasserstraße des Landes, fortgesetzt. Die im Amtsblatt veröffentlichte Entscheidung genehmigte die technische Vorqualifizierung von zwei internationalen Konsortien und setzte die Öffnung der wirtschaftlichen Angebote für Dienstag an.

Die Finalistenkonsortien sind das aus der belgischen Jan De Nul und der argentinischen Servimagnus – dem derzeitigen Betreiber der Wasserstraße – bestehende sowie das ebenfalls belgische Unternehmen Dredging, Environmental & Marine Engineering NV (DEME).

Die nationale Hafen- und Schifffahrtsbehörde (ANPYN) teilte mit, dass beide Unternehmen Anmerkungen zum technischen Gutachten der Bewertungskommission vorgelegt hätten, jedoch befand sie, dass diese Stellungnahmen „keine anfechtende Natur“ hätten, da die Firmen „die entsprechende Anfechtungssicherheit nicht geleistet“ hätten. Die Behörde fügte hinzu, dass sie nach Prüfung der Fragen zu dem Schluss gekommen sei, dass diese „keine neuen technischen Elemente“ brächten und keine „Änderung der Bewertung oder der zugewiesenen Klassifizierungen“ rechtfertigten, und bestätigte „in allen Punkten die in der Bewertungsniederschrift erzielten Schlussfolgerungen“.

Am vergangenen Freitag hatte die Staatsanwaltschaft für Verwaltungsuntersuchungen (PIA) im Rahmen einer gerichtlichen Untersuchung der von der Regierung Milei vorangetriebenen Konzession vor „schwerwiegenden und offensichtlichen Unregelmäßigkeiten“ bei der Ausschreibung gewarnt. Die Warnung reichte jedoch nicht aus, um das Fortschreiten des Ausschreibungsverfahrens zu stoppen.