Contraloría leitet Disziplinarverfahren gegen Ex-Senator „Chaqueñito“ Vera wegen unterlassener eidesstattlicher Erklärung ein

Die Generalrechnungskammer (Contraloría General de la República, CGR) Paraguays hat ein Verwaltungsverfahren gegen den Ex-Senator Javier „Chaqueñito“ Vera eingeleitet, weil er nach seinem Ausscheiden aus dem Amt keine eidesstattliche Vermögens- und Einkommenserklärung abgegeben hat. Die Geldstrafe kann bis zu 100 % seines damaligen Gehalts betragen.

Die Generalrechnungskammer (CGR) Paraguays hat ein Disziplinarverfahren gegen den Ex-Senator Javier „Chaqueñito“ Vera eröffnet, weil er nach dem Ende seiner Amtszeit nicht fristgerecht seine eidesstattliche Vermögens- und Einkommenserklärung eingereicht hat.

Nach geltendem Recht muss jeder öffentliche Bedienstete innerhalb von 15 Werktagen nach seinem Ausscheiden das Dokument vorlegen. Vera, der sein Amt durch einen einstimmigen Senatsbeschluss im Zuge von Vorwürfen des Einflusshandels verloren hatte, hielt die Frist nicht ein.

Der Direktor für eidesstattliche Erklärungen der CGR, Armindo Torres, erläuterte, dass die wirtschaftlichen Sanktionen derzeit proportional zum Gehalt des ehemaligen Bediensteten seien und je nach Verzögerungsdauer zwischen 20 % und 100 % der Vergütung betragen. Torres betonte zudem, dass die CGR auch ohne die Erklärung Vermögensprüfungen durchführen und die Entwicklung des Vermögens des Ex-Senators überwachen könne.

Die CGR kündigte an, dass auch andere Ex-Senatoren, die kürzlich ihre Ämter verlassen haben, demnächst ihre eidesstattlichen Erklärungen vorlegen müssten, wie es das Gesetz vorschreibt.