Das Ministerium für Industrie und Handel (MIC) hat per Verordnung festgelegt, dass der verpflichtende Biodieselanteil bei Gasoil Typ III zwischen 8 % und 10 % des Volumens liegen muss. Die Verordnung Nr. 472 hebt die frühere Regelung Nr. 1276 vom Oktober 2023 auf und bestimmt, dass die neuen Vorschriften 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.
Die Regierung begründet den Schritt damit, dass der teilweise Ersatz importierter fossiler Brennstoffe durch inländisch produzierten Biodiesel wirtschaftliche und ökologische Vorteile bringt, die Energiesicherheit des Landes stärkt und zur Reduzierung der Emissionen beiträgt. Laut Ministerium soll die Maßnahme zudem Planungssicherheit für die Branche schaffen, Investitionen anlocken und Wertschöpfungsketten im Bereich der Biokraftstoffe festigen.
Die zuständige Aufsichtsbehörde kann die Anteile innerhalb des festgelegten Rahmens künftig anhand technischer Kriterien und marktbedingter Erfordernisse anpassen.
