Die Strafkammer der Corte Suprema de Justicia bestätigte am Dienstag, dem 16., die Verurteilung des Ex-Polizisten Eusebio Torres Romero zu 30 Jahren Haft wegen Folterungen während der stronistischen Diktatur. Mit dieser Entscheidung beendet das höchste Gericht des Landes endgültig das Rechtsmittelverfahren und bestätigt die gegen eine der Symbolfiguren der Repression des Regimes verhängte Strafe.
Das Gericht fasste den Beschluss, indem es die außerordentliche Kassationsbeschwerde der Verteidigung von Torres Romero zurückwies. Die Anwälte des Verurteilten versuchten, das Urteil aufzuheben, mit der Begründung, die im Jahr 1976 untersuchten Taten seien aufgrund des Zeitablaufs verjährt. Die Verteidigung berief sich auf einen vermeintlichen Widerspruch zwischen Artikel 5 der Nationalverfassung, der die Unverjährbarkeit von Folterverbrechen festlegt, und Artikel 14 desselben Grundgesetzes, der die Rückwirkung von Gesetzen verbietet.
Die Richter María Carolina Llanes, Manuel Dejesús Ramírez Candia und Alberto Martínez Simón entschieden jedoch einstimmig, dass kein normativer Widerspruch im paraguayischen Rechtssystem vorliegt. Das Gericht begründete, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit, zu denen Folter zählt, aufgrund ihrer Natur und der zwingenden Normen des ius cogens im Völkerrecht unverjährbar sind – übergeordnete Prinzipien, die Vorrang vor dem Zeitpunkt der Tatbegehung haben.
Während der Urteilsbegründung betonte Minister Manuel Ramírez Candia, dass die Unverjährbarkeit eine unverzichtbare internationale Verpflichtung darstellt, die der Staat Paraguay eingegangen ist. Der Richter verwies auf die gefestigte Rechtsprechung der Interamerikanischen Menschenrechtskommission, die festlegt, dass Verjährungsmechanismen oder innerstaatliche Vorschriften, die die Untersuchung und spätere Ahndung schwerer Menschenrechtsverletzungen verhindern wollen, absolut unzulässig sind.
Ministerin María Carolina Llanes ergänzte die Begründung mit historischen und juristischen Aspekten und wies darauf hin, dass die Verteidigung wesentliche teleologische Gesichtspunkte der Gerechtigkeit bei der Ausarbeitung ihrer Argumente außer Acht gelassen habe. Nach Llanes steht jeder Versuch, in solchen Fällen Straffreiheit zu erlangen, im direkten Widerspruch zum grundlegenden Menschenrecht der Opfer auf Zugang zur Justiz und zum historischen Verpflichtungsversprechen der Republik Paraguay, Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Diktatur nicht ungestraft zu lassen.