Der Oberste Wahlgerichtshof Paraguays (TSJE) eröffnet die Frist für Anfechtungen von Kandidaturen bei den Kommunalwahlen

Der Oberste Wahlgerichtshof Paraguays (TSJE) hat die Frist eingeläutet, innerhalb derer Bürger und Parteien Kandidaturen für die Kommunalwahlen anfechten können. Die Verfahren werden von den Wahlgerichten zwischen dem 13. und 15. Juli geprüft.

Der Oberste Wahlgerichtshof Paraguays (TSJE) eröffnet die Frist für Anfechtungen von Kandidaturen bei den Kommunalwahlen
KI-generierte Illustration.

Der Wahlprozess für die Kommunalwahlen in Paraguay ist am Sonntag in eine entscheidende Phase getreten, mit Beginn der Frist für Einsprachen gegen Kandidaturen für Bürgermeister und Stadträte im ganzen Land.

Gemäß dem Zeitplan des Obersten Wahlgerichtshofs (Tribunal Superior de Justicia Electoral, TSJE) läuft die Frist, innerhalb derer Bürger, Parteivertreter oder Interessierte Einwände gegen Kandidaten erheben können, die mutmaßlich die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, bis diesen Donnerstag, den 9. Juli.

Die Einsprachen müssen persönlich in den Geschäftsstellen der Wahlgerichte jedes Wahlkreises während der Öffnungszeiten von 7 bis 13 Uhr eingereicht werden, wie es die Wahlordnung vorschreibt.

Nach Ablauf der Frist werden die angefochtenen Kandidaten benachrichtigt und haben zwischen dem 10. und 12. Juli Zeit, ihre Verteidigung und die relevanten Dokumente vorzulegen. Anschließend werden die Wahlgerichte die Fälle zwischen dem 13. und 15. Juli prüfen, bevor sie einen endgültigen Beschluss über die Gültigkeit jeder Kandidatur fällen.

Der TSJE warnte die politischen Parteien vor der Bedeutung der Einhaltung der Fristen des Wahlkalenders, da Nichteinhaltung zum Ausschluss der Kandidaturen von den diesjährigen Kommunalwahlen führen kann.

Quellen (1)

Aktualisiert: 07.07.2026, 01:30