Die erstinstanzliche Verurteilung von Hernán Rivas zu acht Jahren Haft könnte die ehemalige Richterin Tania Irún als neue Tatsache in einem beim Obersten Gerichtshof anhängigen Verfahren wegen Verfassungswidrigkeit anführen. Mit der Klage wendet sie sich gegen ihre Absetzung durch das Jurado de Enjuiciamiento de Magistrados (JEM), das in Paraguay die Leistung von Richtern und Staatsanwälten beurteilt und sie gegebenenfalls absetzen kann. Irún will das Verfahren erweitern, sobald das Urteil gegen den ehemaligen Senator rechtskräftig ist; gegen die Entscheidung können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Irún wurde 2021 abgesetzt und erklärt, Rivas’ Stimme sei für ihre Entlassung entscheidend gewesen. Sie sagte ABC TV, die Entscheidung des JEM sei mit fünf Stimmen für und drei gegen ihre Absetzung gefallen. Außerdem habe sie nach der Veröffentlichung der Gutachten der Mitglieder erfahren, dass Rivas in seinem schriftlichen Gutachten ihren Freispruch empfohlen, dann aber für ihre Absetzung gestimmt habe. Für die ehemalige Richterin zeigt dieser Widerspruch, dass er die Akte nicht angemessen geprüft habe.
Dem Verfahren gegen Irún vor dem JEM lag ein Gerichtsurteil im Zusammenhang mit der sogenannten Moon-Sekte sowie eine strafrechtliche Anschuldigung wegen Rechtsbeugung zugrunde. Von diesem Vorwurf wurde sie einstimmig freigesprochen; die von ihr erlassene Entscheidung wurde in zweiter Instanz bestätigt, und die beim Obersten Gerichtshof eingereichte Klage wurde abgewiesen. Irún sagte der ABC Color, sie warte seit Dezember 2021 auf die Prüfung ihrer Verfassungsbeschwerde. Wird Rivas’ Verurteilung rechtskräftig, will sie diese zusammen mit ihrem Freispruch in das Verfahren einbringen und die Aufhebung ihrer Absetzung beantragen. Außerdem erwägt sie, ihre Wiedereinsetzung in den Richterdienst oder eine Entschädigung zu verlangen.
Irún erklärte ferner, Rivas sei an fast 180 Verwaltungsverfahren und Verfahren gegen Richter und Staatsanwälte vor dem JEM beteiligt gewesen. Diese Zahl ist eine von ihr genannte Schätzung und keine Liste bereits angefochtener Entscheidungen. Die ehemalige Richterin hält es für richtig, dass jeder Betroffene einzeln vor Gericht zieht.
Diese Einschätzung deckt sich mit der Position von Senator Mario Varela, einem Mitglied des JEM. In Äußerungen gegenüber El Nacional erklärte er, das Gesetz 6.814/2021 sehe keine automatische Überprüfung sämtlicher Entscheidungen des Gremiums vor: Wer sich geschädigt fühle, müsse individuell Rechtsmittel einlegen. Varela sagte, die Verurteilung sei noch nicht rechtskräftig, und räumte ein, dass sie der Glaubwürdigkeit des Jurados geschadet habe. Er gab auch zu, für die Wahl Rivas’ zum Vorsitzenden gestimmt zu haben, und sagte, er habe sich getäuscht gefühlt. Seiner Einschätzung nach verlieh Rivas’ Benennung durch die Abgeordnetenkammer als Vertreter des Hauses im JEM ihm institutionelle Legitimität und beeinflusste die Wahrnehmung der übrigen Mitglieder.
Varela berichtete, er habe vor Rivas’ Amtszeit als Vorsitzender Senator Derlis Maidana für die Mitgliedschaft im Gremium vorgeschlagen, doch der Vorschlag sei nicht weiterverfolgt worden. Als die Kritik zunahm, habe er seine Haltung geändert und sich Enrique Kronawetter, Alejandro Aguilera und Óscar Paciello angeschlossen, um dafür einzutreten, dass Rivas die Leitung des JEM abgibt. Varela sagte, er habe Rivas vor den Folgen gewarnt, wenn dieser im Amt bleibe. Rivas beantragte eine Beurlaubung, gab später die Leitung des Gremiums ab und schied anschließend aus dem JEM aus.
Staatsanwältin Patricia Sánchez sagte El Nacional, der Fall könne weitere Ermittlungen gegen ehemalige Verantwortliche der Universidad Sudamericana und des Ministeriums für Bildung und Wissenschaften (MEC) nach sich ziehen. Zu den genannten Namen gehören Euclides Acevedo, ehemaliger Rektor der Universität; Óscar Rodríguez Kennedy, ehemaliger Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät; und Eduardo Petta, ehemaliger Bildungsminister. Sánchez teilte außerdem mit, dass der Staatsanwaltschaft Unterlagen zu möglichen Falschaussagen während des Prozesses übermittelt worden seien.
Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft beantragt; einer der Richter des Spruchkörpers schlug 14 Jahre vor. Festgesetzt wurden acht Jahre Haft wegen Taten im Zusammenhang mit der Herstellung und Verwendung öffentlicher Urkunden mit falschem Inhalt. Sánchez bezeichnete die Strafe für Delikte gegen die Beweiskraft von Urkunden als hoch. Über die Vollstreckung der Strafe entscheidet die Justiz nach Rechtskraft des Urteils. Nach Angaben der Staatsanwältin hielt das Gericht die geltenden Auflagen für ausreichend, um sicherzustellen, dass Rivas dem Verfahren weiterhin zur Verfügung steht und die Strafe nach Rechtskraft antreten kann. Mögliche Anträge auf Hausarrest oder Vergünstigungen werden im Vollstreckungsverfahren geprüft.
