Die Staatsanwaltschaft Paraguays teilte am Sonntag (18.) mit, dass die Behauptung sexuellen Missbrauchs gegen den 7-jährigen Jungen, der zusammen mit seiner Mutter Mónica Idalia González (26) in einer Mietwohnung in Lambaré, Departamento Central, tot aufgefunden wurde, nicht bestätigt werden konnte. Der Fall wird als Kindstötung mit anschließendem Suizid untersucht.
Laut einem am Tatort hinterlassenen Brief der Frau habe sie sich und ihr Kind getötet, weil der Junge im Alter von 3 und 4 Jahren vom leiblichen Vater sexuell missbraucht worden sei. Die Anzeige wurde am 9. Dezember 2024 bei Staatsanwältin Laura Romero erstattet, die zu dieser Zeit den Staatsanwalt Luis Muniagurria vertrat.
Die Staatsanwaltschaft stellte klar, dass das Kind unmittelbar nach der Anzeige in die forensische Klinik gebracht wurde, wo körperliche Gewalt ausgeschlossen wurde. Der Junge erhielt auch psychologische Betreuung im Zentrum für Opferhilfe, aber während des ersten Gesprächs nannte er zögernd einen anderen Namen, ohne Daten oder Fakten präzisieren zu können.
Die Mutter wiederum zeigte widersprüchliches Verhalten und bezeichnete sogar den Polizisten, der den Vorfall aufnahm, als angeblichen Täter. Daher wurde eine psychologische Untersuchung für sie angeordnet. Am Tag nach der Anzeige versuchte die Frau, sich mit ihrem Kind vor ein Fahrzeug zu werfen, und drohte anschließend, sich vom Dach zu stürzen, woraufhin die Staatsanwaltschaft die Codeni von Lambaré einschaltete. Das Kind wurde gerettet und einer Tante mütterlicherseits übergeben.
Die Kinderanwaltschaft von Lambaré wurde zur Begleitung benachrichtigt. Die Staatsanwaltschaft versuchte, neue psychologische Gespräche mit dem Jungen zu vereinbaren, aber er erschien nicht zu den angesetzten Sitzungen. Die Tante erklärte der Staatsanwaltschaft, dass das Kind ihr nie von Missbrauch oder anderen Gewalttaten berichtet habe.
Angesichts des Fehlens objektiver Anhaltspunkte – medizinische Untersuchung ohne Anzeichen sexueller Gewalt, Nichterscheinen zu den Bewertungen und Aussage der Tante – kam die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass es keine ausreichenden Hinweise gibt, um Anklage gegen irgendjemanden zu erheben.