Gesetzentwurf in Paraguay will soziale Netzwerke für unter 16-Jährige verbieten

Eine Gesetzesinitiative im paraguayischen Kongress zielt darauf ab, Minderjährigen unter 16 Jahren den Zugang zu sozialen Netzwerken zu untersagen, verlangt für 16- und 17-Jährige die Zustimmung der Eltern und legt Pflichten für Internetanbieter und öffentliche Einrichtungen fest.

Gesetzentwurf in Paraguay will soziale Netzwerke für unter 16-Jährige verbieten

Ein im paraguayischen Senat eingebrachter Gesetzentwurf will Minderjährigen unter 16 Jahren den Zugang zu sozialen Netzwerken wie X, Instagram, TikTok und Facebook verbieten. Der Vorschlag sieht zudem vor, dass Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren nur mit vorheriger, ausdrücklicher und überprüfbarer Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten Konten auf diesen Plattformen erstellen und unterhalten dürfen.

Die Initiative ändert und erweitert das Gesetz 5653/2016 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Inhalten im Internet. Der Text wurde von den Senatoren Patrick Kemper, Antonio Barrios, Lizarella Valiente, Natalicio Chase, Sergio Rojas und Javier Zacarías Irún unterzeichnet. Der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des Senats, Mario Varela, hat laut der konsultierten Quelle ein Rechtsgutachten der Justiz zu dem Vorschlag angefordert.

Der Entwurf verpflichtet Internetanbieter, ihren Kunden kostenlos eine Kindersicherungssoftware mit Filterung und Sperrung von als schädlich eingestuften Inhalten wie solchen, die zu Rassenhass, nicht-fiktionaler Gewalt oder Diskriminierung anstacheln, zur Verfügung zu stellen. Die Werkzeuge müssen die Einrichtung geschützter Surfprofile, die Beschränkung des Zugriffs auf Domains sowie die Verwaltung von Nutzungszeiten und Verbindungsdauern ermöglichen. Die Unternehmen müssen zudem ein didaktisches Handbuch zur Installation und Nutzung dieser Funktionen mit Anleitungen zur digitalen Bildung und Cybersicherheit bereitstellen.

Öffentliche und private Bildungseinrichtungen, Geschäfte und andere öffentlich zugängliche Orte müssen Netzwerkschutzsysteme installieren und aktiv halten, wobei Filterung und Sperrung auf alle angeschlossenen Geräte angewendet werden. Die Bildungseinrichtungen haben vierteljährlich eine vorbeugende Wartung der Netzwerkkonfigurationen durchzuführen.

Die Nichteinhaltung der Pflichten durch Internetunternehmen kann zu Sanktionen der zuständigen Regulierungsbehörde führen. Auch Eltern können sanktioniert werden, wenn sie nicht mitteilen, dass ein elektronisches Gerät von einem Kind oder Jugendlichen genutzt wird, gemäß den im Entwurf vorgesehenen Beschränkungen.

Der Vorschlag definiert soziale Netzwerke als Dienste, deren Hauptfunktion darin besteht, die soziale Interaktion zwischen Nutzern zu erleichtern, indem sie das Erstellen, Teilen oder Ansehen von Inhalten und die Bildung digitaler Gemeinschaften ermöglichen. Ausgenommen von dieser Definition sind private Messaging-Dienste wie WhatsApp sowie E-Mails, Bildungs- und Bankplattformen.

Die Verfahren zur Altersüberprüfung müssen dem Grundsatz der Datenminimierung folgen, ohne Erhebung oder Speicherung biometrischer Daten oder Ausweisdokumente. Das Nationale Observatorium für den Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Internet (ONAI) wird im künftigen Gesetz vorgesehene Aufgaben erhalten.