Der 80-jährige Landwirt Jeova Leandro Da Silva läuft Gefahr, sein Grundstück in einer gerichtlichen Versteigerung zu verlieren, obwohl er eine Schuld in Höhe von 35.780 US-Dollar bereits 2015 vollständig beglichen hat. Der bereits annullierte Wechsel wurde später an das Unternehmen Credi Merco S.A. indossiert, das eine Vollstreckungsklage über 116.000 US-Dollar einreichte. Obwohl ein Richter in Itakyry die Tilgung der Schuld anerkannte, hält ein paralleles Verfahren in Minga Porá die Enteignungsdrohung aufrecht. Der Fall wurde an die Sonderkommission des Senats weitergeleitet, die das als „Wechsel-Mafia“ bekannte Schema untersucht.
Inzwischen akzeptierten zwei in den Fall verwickelte Anwälte, Patricia Adriana Parodi Cantero und Blas Antonio Rodríguez Galeano, die Vorwürfe in einem abgekürzten Verfahren. Sie wurden zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Laut Staatsanwaltschaft reichten sie Vollstreckungsklagen mit gefälschten Dokumenten ein. Im Rahmen der Vereinbarung zahlt Parodi 75 Millionen paraguayische Guaraní (G.) als soziale Wiedergutmachung an Krankenhäuser, während Rodríguez 88 Millionen G. an gemeinnützige Einrichtungen überweist.
Der Fortschritt der Ermittlungen erlitt einen Rückschlag, als das erste mündliche Verfahren in dem Fall ausgesetzt wurde. Die Anwältin Noelia Núñez, Vertreterin der Geschädigten Ángela Mabel Zárate Ortigoza, reichte eine Disziplinarklage gegen die Mitglieder des Schwurgerichts von Presidente Hayes ein. Sie wirft der Richterin Corina Sanabria unentschuldigtes Fernbleiben und den übrigen Richtern vor, durch ihr Verhalten eine unangemessene Verzögerung des Verfahrens verursacht zu haben. Dadurch konnte das Verfahren gegen die Eigentümer der Kanzlei Vanessa y Asociados nicht beginnen.
Die beim Aufsichtsrat des Obersten Gerichtshofs eingereichte Beschwerde fordert die Einleitung eines Disziplinarverfahrens, eine Prüfung des Gerichts sowie die Weiterleitung des Falls an das Richteranklagegremium (Jurado de Enjuiciamiento de Magistrados, JEM). Die Vorwürfe stützen sich darauf, dass das Verhalten der Richter schwere Pflichtverletzungen und eine Verletzung des Grundsatzes der Verfahrensbeschleunigung darstellen könnte.
