Ab diesem Sonntag, dem 19. Juli, muss der in Paraguay verkaufte Dieselkraftstoff Typ III, auch Normaldiesel genannt, einen obligatorischen Biodieselanteil von 8 % bis 10 % Volumen enthalten. Dies legt die Resolution Nr. 472/2026 des Ministeriums für Industrie und Handel (Ministerio de Industria y Comercio, MIC) fest. Die Maßnahme bleibt trotz Verschiebungsersuchen von Verbänden der Kraftstoffbranche in Kraft.
Der Verband der Kraftstoffverteiler Paraguays (Distribuidora de Combustibles Asociadas del Paraguay, Dicapar) übermittelte Industrieminister Marco Riquelme am 8. Juli ein Schreiben und schloss sich damit einer ähnlichen Bitte der Kammer der paraguayischen Kraftstoffverteiler (Cámara de Distribuidoras Paraguayas de Combustibles, Cadipac) an. Der Verband argumentiert, die Vorschrift sei verabschiedet worden, ohne vorherige Stellungnahmen der Branche zu berücksichtigen, und würde ausschließlich die Interessen der Biodieselproduzenten priorisieren.
Zu den Hauptbedenken zählt laut Dicapar, dass die Erhöhung des Biokraftstoffanteils den Endverbraucherpreis erhöhen wird, es sei denn, die selektive Verbrauchssteuer (Impuesto Selectivo al Consumo, ISC) wird gesenkt. Zudem seien viele Dieselmotoren, einschließlich Nutzfahrzeuge, Landmaschinen und ältere Fahrzeuge, nicht für den Betrieb mit Mischungen über 7 % ausgelegt. Dies könne mechanische Defekte, Leistungsverlust sowie Probleme mit Werksgarantien oder Versicherungsdeckung verursachen.
Die Branche stellt auch die verfügbare Infrastruktur in Frage und erklärt, die Terminals hätten nicht genügend Zeit, von der aktuellen "Splash Blending"-Methode auf das für Anteile über 5 % notwendige Inline-Blending-System umzustellen. Der Verband fordert eine 120-tägige Verschiebung der Umsetzung der Resolution, die Einrichtung eines interinstitutionellen technischen Gremiums und die Aktualisierung der Liste der für die Qualitätskontrolle akkreditierten Labore.
Als Vorschlag empfiehlt er, den Kraftstoff an den Zapfsäulen als "Gasoil S50 B10" zu kennzeichnen, um den Verbraucher klar über den Biodieselgehalt zu informieren. Bislang hat das MIC an seiner Entscheidung festgehalten, und die neue Pflichtmischung tritt wie ursprünglich geplant in Kraft.
