Paraguays häufig genannter Mindestlohn beträgt seit dem 1. Juli 2026 monatlich Gs. 3.044.000 für allgemeine, nicht näher bezeichnete Tätigkeiten im Privatsektor. Der Mindest-Tagelohn liegt bei Gs. 117.077. Beide Zahlen sind wichtige Bezugswerte, beantworten aber nicht jede Frage zu Beschäftigungsform, Arbeitszeit oder Nettolohn.
Die Anpassung für 2026 wurde durch Dekret 6225 festgelegt und mit Resolution 670/2026 des Arbeitsministeriums geregelt. Die Erhöhung betrug 5 Prozent. Die MTESS-Tabelle enthält daneben eigene Werte für Monatslohn, Tagelohn, Stundenarbeit, Nachtarbeit, Teilzeit, Ausbildung und Tätigkeiten mit historisch differenzierten Tarifen.
Monatslohn, Tagelohn und Stundenwert sind nicht austauschbar
Für allgemeine nicht näher bezeichnete Tagarbeit nennt die offizielle Tabelle 2026 Gs. 3.044.000 pro Monat, Gs. 117.077 pro Tag für Tagelöhner, Gs. 101.467 als Tagesreferenz eines Monatslöhners und Gs. 12.683 als dessen Stundenreferenz. Entscheidend sind die rechtliche Beschäftigungsform und der Zeitplan, nicht die Rechenmethode, die zufällig den niedrigsten Betrag ergibt.
Eine vollständige Nachtschicht erhält den im Arbeitsgesetz vorgesehenen Zuschlag von 30 Prozent. Der allgemeine Monatsmindestlohn für Nachtarbeit beträgt 2026 Gs. 3.957.200 und hat eigene Tages- und Stundenwerte. Bei gemischten Arbeitszeiten müssen Tag- und Nachtstunden getrennt berechnet werden. Nachtstunden werden nicht allein deshalb zu gewöhnlicher Tagarbeit, weil ein Monatslohn gezahlt wird.
Auch Teilzeit hat einen eigenen Stunden-Mindestlohn. Seit Juli 2026 nennt das MTESS Gs. 14.635 für eine Teilzeitstunde am Tag und Gs. 21.743 für eine Nachtstunde. Diese Werte liegen über der einfachen Stundenreferenz eines vollzeitbeschäftigten Monatslöhners. Ein schriftlicher Teilzeitvertrag und seine Registrierung sind relevant; Teilzeit ist keine informelle Bezeichnung dafür, nur einen Bruchteil des Monatslohns zu zahlen.
Der Mindestlohn ist grundsätzlich eine arbeitsrechtliche Bruttogrenze
Der veröffentlichte Betrag entspricht nicht zwangsläufig der Auszahlung nach rechtmäßigen Arbeitnehmerabzügen. Im allgemeinen IPS-System wird der Arbeitnehmerbeitrag üblicherweise vom Entgelt einbehalten, während der Arbeitgeber einen eigenen Beitrag trägt. Die Abrechnung sollte Bruttolohn, Zuschläge, Abzüge und Nettozahlung nachvollziehbar zeigen. Der Arbeitgeberbeitrag berechtigt nicht dazu, den vereinbarten Bruttolohn unter die anwendbare gesetzliche Grenze zu senken.
Überstunden, Nachtzuschläge, Provisionen und andere Lohnbestandteile müssen gesondert behandelt werden. Auch der jährliche Aguinaldo ist ein eigener Anspruch, der aus den im Kalenderjahr verdienten Vergütungen berechnet wird. Er erlaubt nicht, den gewöhnlichen Mindestlohn auf 13 Zahlungen zu verteilen. Ein Angebot sollte daher Brutto oder Netto, Arbeitszeit und variable Bestandteile eindeutig benennen.
Nicht jeder Beruf folgt der Haupttabelle
Resolution 670/2026 aktualisiert differenzierte Mindestlöhne für bestimmte Tätigkeiten und eingestufte Berufe. Vor Anwendung der allgemeinen Gs. 3.044.000 muss geprüft werden, ob die Tätigkeit im Anhang einen anderen Tarif hat. Hausangestellte haben bei entsprechender Vollzeitarbeit Anspruch auf den vollen allgemeinen Mindestlohn; für Ausbildungsverträge gilt ein eigenes System. Die Bezahlung im öffentlichen Dienst folgt separaten Regeln und Haushaltsstrukturen.
Mindestlohn bedeutet nicht typisches Einkommen
Die gesetzliche Untergrenze sagt, was ein gedecktes Arbeitsverhältnis zahlen muss; sie sagt nicht, was die meisten Menschen tatsächlich verdienen. Der informelle Arbeitsmarkt ist für diese Unterscheidung entscheidend. Das nationale Statistikamt ermittelte in seinem Vergleich für 2025, dass 55 Prozent der nichtlandwirtschaftlichen abhängig Beschäftigten informell arbeiteten. Unter Beschäftigten mit weniger als einem Mindestlohn waren 79,8 Prozent informell.
Diese Zahlen legalisieren keine Unterzahlung. Sie erklären, warum gesetzlicher Mindestlohn und beobachtetes Haushaltseinkommen unterschiedliche Geschichten erzählen können. Lebenshaltungskostenvergleiche dürfen den Mindestlohn nicht als Landesdurchschnitt behandeln, und Arbeitssuchende sollten nicht davon ausgehen, dass jedes inserierte oder bar bezahlte Arbeitsverhältnis die formalen Regeln erfüllt.
Was in Angebot und Abrechnung geprüft werden sollte
Prüfen Sie den rechtlichen Arbeitgeber, die Tätigkeitskategorie, Tag- und Nachtstunden, Wochenplan, Monats- oder Tagelohnstatus, Bruttolohn, IPS-Anmeldung, Überstundenregel, Zahltag und Aguinaldo. Vergleichen Sie mit der aktuellen MTESS-Tabelle, nicht mit dem Vorjahresbetrag. Bewahren Sie Vertrag, Arbeitszeitnachweise und Abrechnungen auf.
Das Arbeitsgesetz setzt für gewöhnliche Tagarbeit grundsätzlich höchstens acht Stunden täglich oder 48 Stunden wöchentlich fest, für Nachtarbeit sieben Stunden täglich oder 42 Stunden wöchentlich—vorbehaltlich der besonderen Fälle des Gesetzes. Ein Monatslohn in Höhe des Minimums kauft keine unbegrenzte Arbeitszeit.
Das MTESS nimmt Beratungsanfragen und Beschwerden bei Nichtzahlung entgegen und veröffentlicht seine aktuellen Kanäle zusammen mit der Lohntabelle. Die praktische Erkenntnis lautet: Mindestlohn ist eine strukturierte Berechnung. Datum, Branche, Vertragsart und Arbeitszeit müssen stimmen, bevor die Schlagzeilenzahl aussagekräftig ist.
