Das paraguayische Abgeordnetenhaus hat einen Gesetzentwurf abgelehnt, der vorsah, die beträchtlichen Zulagen für die höchsten Staatsbeamten bis zum Ende des Haushaltsjahres 2026 abzuschaffen. Der Vorschlag, der bereits vom Senat gebilligt worden war, sah vor, diese Mittel zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitssystems umzuleiten, insbesondere für den Kauf von Medikamenten.
Die regierungstreue Mehrheit, die der Bewegung Honor Colorado nahesteht, blockierte die Initiative während der Sitzung. Der Fraktionsvorsitzende der Regierungspartei, Abgeordneter Miguel Del Puerto, verteidigte die Position mit dem Argument, die Maßnahme könne andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung betreffen und die Exekutive habe bereits Maßnahmen zur Rationalisierung der Ausgaben umgesetzt. Die Abgeordnete Rocío Abed bezeichnete den Vorschlag als Manöver mit einer starken politischen Komponente.
Aufseiten der Opposition fielen die Kritiken scharf aus. Der unabhängige Abgeordnete Raúl Benítez erklärte, das Projekt sei eine direkte Reaktion auf die Erhöhung der Zulage für den Kongresspräsidenten, Senator Basilio "Bachi" Núñez, der sich selbst einen monatlichen Vorteil von über 21 Millionen Guaraní zugestanden hatte. Benítez warf der Regierungsmehrheit vor, die Kontroverse zu entschärfen, ohne die Privilegien tatsächlich zu ändern. Die Abgeordnete Johanna Ortega betonte, dass der Text keine Leistungen für Lehrer abschaffe, und hinterfragte die Beibehaltung außerordentlicher Vergütungen für Amtsträger in einem Kontext von Sparmaßnahmen und Mängeln in den öffentlichen Dienstleistungen.
Die Debatte hob die hohen Einkommen der leitenden Beamten hervor. Ein Minister der Exekutive erhält beispielsweise zusätzlich zu seinem Grundgehalt eine Verantwortungszulage von über 6,5 Millionen Guaraní, was sein monatliches Gesamteinkommen auf etwa 33 Millionen Guaraní anhebt. Dieser Wert steht im Gegensatz zur kürzlichen Erhöhung des Mindestlohns, die lediglich 144.952 Guaraní betrug.
Nach der Ablehnung durch die Abgeordneten geht das Projekt nun zurück an den Senat, der entscheiden wird, ob er auf dem Vorschlag besteht oder ihn endgültig zu den Akten legt.
