Das Nationale Einheitsregister (RUN) stellte am 16. September im Palacio de López den digitalen Kataster- und Grundbuchnachweis (CCRID) vor. Dieser fasst in einem einzigen öffentlichen Dokument katasteramtliche, grundbuchliche und vermessungstechnische Informationen zu einer Immobilie zusammen. Die Ausstellung beginnt am 1. Oktober und wird schrittweise umgesetzt.
Der Nachweis enthält die eindeutige Identifikationsnummer der Immobilie, Abmessungen, Grenzen, Fläche, Eigentumsverhältnisse, Beschränkungen sowie mögliche Überschneidungen mit anderen eingetragenen Titeln. Ziel ist es, die bisher notwendigen Anfragen bei verschiedenen Stellen durch ein integriertes digitales Verfahren zu ersetzen, um Zeit, Kosten und das Risiko von Abweichungen in den für Kauf- oder Hypothekenvorgänge genutzten Informationen zu verringern.
Der Antrag wird über das System Sigre gestellt. Der Nutzer muss die Daten der Immobilie angeben, die erforderlichen Bedingungen auswählen, gegebenenfalls weitere Eigentümer eintragen und die geforderten Unterlagen hochladen. Nach der Registrierung erhält er eine Eingangsnummer, mit der er den Nachweis herunterladen und den Bearbeitungsstand über das Berichtszentrum verfolgen kann.
Das Instrument soll die Arbeit von Notaren, Eigentümern, Käufern und Gläubigern erleichtern. Die Integration umfasst jedoch noch nicht den gesamten Immobilienbestand: Zu den nächsten Herausforderungen gehören die Erfassung der Liegenschaften im Land, die Bereinigung historischer Archivbestände, die Klärung von Überschneidungen bei Grundbucheinträgen sowie die Schulung von Mitarbeitern und Nutzern.
Das Gesetz Nr. 7.424/2025 sieht vor, dass der Immobiliennachweis schrittweise katasteramtliche und grundbuchliche Daten zusammenführt und die schrittweise Einführung einer eindeutigen Kennung zur Verknüpfung der physischen und rechtlichen Situation jeder Immobilie regelt. Quellen beschreiben das RUN als Teil dieser Reform, ohne die Schaffung der Struktur ausschließlich dem Gesetz zuzuschreiben.
Alberto Martínez Simón, Präsident des Obersten Gerichtshofs, kündigte an, dass am 1. Oktober eine neue Phase der Digitalisierung der Grundbucheinträge beginnen werde – obwohl in einer der Berichte in einer Zwischenüberschrift der 9. Oktober genannt wird. Die Arbeiten umfassen einen Bestand von schätzungsweise 70 Millionen Dokumentenseiten und werden schrittweise digitale Signaturen einführen. Als operative Folge wurde angekündigt, dass der Nachweis ab dem 1. Oktober gültig sein wird, während die Digitalisierung in weiteren Schritten voranschreitet.
Lourdes González, leitende Geschäftsführerin des RUN, erklärte, der CCRID setze die im Januar begonnene Modernisierung mit dem einheitlichen Kataster- und Grundbucheingang fort. Der Fortschritt sei das Ergebnis der Zusammenarbeit von Fachwissen, Technologie und Teamarbeit.
Santiago Peña bezeichnete die Maßnahme als „eine kleine, aber außerordentliche Revolution für die Rechtssicherheit“ und betonte, der Start sei ein Meilenstein, nicht das Ende der Reform. Für den Präsidenten soll die Integration eine zuverlässigere und aktuellere Informationsquelle über Immobilien bieten und den Zugang zu Vorgängen erleichtern, die den Nachweis des Eigentums erfordern.
