Juana Carolina Vera González, die Schwägerin des Gouverneurs von San Pedro, Freddy D'Ecclesiis, die zu 11 Jahren Haft wegen Drogenhandels verurteilt wurde, hat den Großteil ihrer Strafe unter Hausarrest verbüßt. Sie stellte sich am vergangenen Sonntag zum Strafantritt, nachdem am 6. Juli ein Haftbefehl erlassen worden war.
Das Verfahren gegen Vera begann 2018 während der Operation Austral, einer Anti-Drogen-Aktion, bei der in einem Landgut in Itapúa 448 Kilogramm Kokain beschlagnahmt wurden. Verdächtige Flugzeuge, darunter eines, das die Droge geladen haben soll, wurden in einem Hangar gefunden, der Vera gehörte, was zu ihrer Anklage zusammen mit elf weiteren Personen führte.
Ursprünglich wurde die Untersuchungshaft gegen Vera im November 2018 angeordnet und von nachfolgenden Gerichtsinstanzen aufrechterhalten. Im Juni 2021 führte jedoch eine Änderung in der Besetzung des Berufungsgerichts zur Gewährung von Hausarrest. Der damalige Berufungsrichter Emiliano Rolón Fernández, der heutige Generalstaatsanwalt, bildete eine Mehrheit mit dem Richter Cristóbal Sánchez, der seine vorherige Abstimmung änderte und so ermöglichte, dass Vera die Strafe in ihrer Wohnung im Edificio Punta del Este Tower in Villa Aurelia, Asunción, verbüßen konnte.
Die Vergünstigung wurde mit der Begründung gewährt, dass die Untersuchungshaft gemäß der Strafprozessordnung zwei Jahre nicht überschreiten dürfe. Die Entscheidung wurde damals von dem Anti-Drogen-Staatsanwalt Deny Pak angefochten, der erfolglos eine Verfassungsklage einreichte. Pak wies auf den Sinneswandel von Sánchez hin, der einen Monat zuvor noch dafür gestimmt hatte, die Haft einer anderen Person aufrechtzuerhalten, die bereits mehr als drei Jahre in Untersuchungshaft verbracht hatte.
Eine offizielle Berechnung der Strafvollstreckungskammer ergab, dass Vera bereits 7 Jahre, 7 Monate und 26 Tage ihrer Strafe verbüßt hat, was sie ab Februar 2026 antragsberechtigt für bedingte Haftentlassung macht. In der Praxis verbrachte sie nur etwa zweieinhalb Jahre im Gefängnis und den Rest in ihrem Wohnsitz.
