Die Kommission für Verfassungsangelegenheiten des Senats beginnt an diesem Donnerstag, dem 9. Juli, mit den öffentlichen Anhörungen zur Bewertung der 49 Bewerber, die sich um einen Platz auf den Dreierlisten für die Ämter des Generalrechnungsprüfers und des stellvertretenden Generalrechnungsprüfers der Republik bewerben. Die Sitzungen finden montags und donnerstags statt, wobei täglich Gruppen von zehn Kandidaten ihre berufliche Laufbahn, ihre Erfahrung in der öffentlichen Kontrolle und ihre Vorschläge für das Amt darlegen müssen.
Zu den ersten Geladenen gehören der amtierende Generalrechnungsprüfer, Camilo Benítez (ANR), der eine neue Amtszeit anstrebt; der amtierende stellvertretende Generalrechnungsprüfer, Augusto Paiva (PLRA); und der Abgeordnete Jorge Ávalos Mariño (PLRA). Die Senatoren der Kommission werden prüfen, ob jeder Kandidat die verfassungs- und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, wie etwa die paraguayische Staatsangehörigkeit, ein Mindestalter von 30 Jahren und einen Universitätsabschluss in Rechtswissenschaften oder Wirtschafts-, Verwaltungs- oder Rechnungswissenschaften, gemäß Artikel 281 der Verfassung und dem Organischen und Funktionalgesetz des Rechnungshofs Nr. 276/94.
Ein Punkt, der Debatten auslösen dürfte, ist die Kandidatur von Camilo Benítez. Der liberale Senator Líder Amarilla, Mitglied der Kommission, stellt dessen Wählbarkeit in Frage und argumentiert, dass die Verfassung nur eine einmalige Bestätigung für eine zusätzliche Amtszeit erlaube, was seiner Auslegung nach eine weitere aufeinanderfolgende Verlängerung der Amtszeit ausschließe. Dieser Aspekt wird während des Verfahrens geprüft werden.
Nach Abschluss aller Anhörungen wird die Kommission ein Gutachten abgeben, aus dem hervorgeht, welche Bewerber die Voraussetzungen für die Fortsetzung des Verfahrens erfüllen. Der Senat muss dann die Dreierlisten erstellen und sie gemäß dem gesetzlich festgelegten Zeitplan bis zum 1. September an die Abgeordnetenkammer übermitteln. Das Unterhaus ist für die endgültige Wahl des nächsten Generalrechnungsprüfers und stellvertretenden Generalrechnungsprüfers für die verfassungsmäßige Amtszeit von fünf Jahren durch absolute Mehrheit verantwortlich.
