Wer in Paraguay eine Gesellschaft gründet, besitzt oder verwaltet, begegnet früher oder später dem Begriff Beneficiario Final – auf Deutsch: wirtschaftlich Berechtigter. Dahinter steckt eine einfache Frage: Welche natürliche Person steht letztlich hinter dem Unternehmen?
Diese Frage stellt nicht nur eine Bank oder ein Buchhalter. Paraguay hat mit Gesetz 6446 ein staatliches Register für wirtschaftlich Berechtigte geschaffen. Gesellschaften, Vereine, Stiftungen und andere erfasste juristische Personen und Strukturen müssen dem Staat mitteilen, wer sie letztlich besitzt oder kontrolliert. Die Angaben müssen aktuell gehalten werden.
Der Zweck ist Transparenz. Eine Gesellschaft kann selbst Gesellschafter einer anderen Gesellschaft sein, die wiederum einer Holding gehört. Auf dem Papier erscheinen dann nur Firmennamen. Das Register soll sichtbar machen, welche natürlichen Personen am Ende dieser Kette stehen.
Ein einfacher Fall: ein Eigentümer, eine klare Antwort
Bei kleinen Unternehmen ist die Frage häufig schnell beantwortet. Gehören beispielsweise 100 % einer paraguayischen Gesellschaft einer einzigen Person, ist diese Person wirtschaftlich Berechtigter.
Auch bei mehreren Gesellschaftern kann die Antwort einfach sein. Halten zwei Personen jeweils 50 %, erfüllen beide die gesetzliche Beteiligungsschwelle und sind entsprechend zu erfassen.
Schwieriger wird es, wenn Beteiligungen kleiner sind, Stimmrechte anders verteilt wurden oder weitere Gesellschaften zwischen dem paraguayischen Unternehmen und seinen eigentlichen Eigentümern stehen.
Ab wann gilt jemand als wirtschaftlich Berechtigter?
Gesetz 6446 nennt mehrere Möglichkeiten. Eine natürliche Person kann insbesondere wirtschaftlich Berechtigter sein, wenn sie:
- direkt oder indirekt mindestens 10 % des Kapitals hält;
- mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert;
- als Geschäftsführer, Verwalter oder auf andere Weise maßgeblich über Vermögen oder Transaktionen der Gesellschaft verfügt oder davon profitiert;
- das Recht hat, Mitglieder von Leitungs-, Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen zu bestellen oder abzuberufen; oder
- aufgrund der Satzung, einer Vereinbarung oder anderer Regeln tatsächlich Kontrolle über die Gesellschaft ausübt.
Deshalb ist „wirtschaftlich Berechtigter“ nicht einfach ein anderes Wort für Gesellschafter oder Geschäftsführer. Entscheidend ist, wer Eigentum, Kontrolle oder den wirtschaftlichen Nutzen letztlich innehat.
Was bedeutet die 10-%-Grenze praktisch?
Ein Beispiel: Eine Gesellschaft hat drei natürliche Personen als Gesellschafter. Person A hält 70 %, Person B 20 % und Person C 10 %. Alle drei erreichen die gesetzliche Schwelle von mindestens 10 % und sind über ihre Kapitalbeteiligung wirtschaftlich Berechtigte.
Hält Person C dagegen nur 5 %, erreicht sie diese Schwelle allein aufgrund ihrer Beteiligung nicht. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass sie niemals wirtschaftlich Berechtigter sein kann. Besitzt sie beispielsweise besondere Kontrollrechte, kann ein anderes gesetzliches Kriterium greifen.
Was passiert, wenn eine andere Firma Gesellschafter ist?
Hier liegt für ausländische Unternehmer einer der wichtigsten Punkte. Ist der Gesellschafter einer paraguayischen Gesellschaft selbst eine Firma, reicht es nicht, nur diese Firma anzugeben. Die Eigentümerkette muss weiterverfolgt werden, bis die relevanten natürlichen Personen identifiziert sind.
Ein vereinfachtes Beispiel:
- ForeignCo hält 40 % an ParaguayCo.
- Ana hält 60 % an ForeignCo.
Anas indirekte Beteiligung an ParaguayCo beträgt damit:
40 % × 60 % = 24 %
Ana liegt damit deutlich über der gesetzlichen 10-%-Schwelle. ForeignCo gehört weiterhin zur dokumentierten Eigentümerkette, aber die natürliche Person Ana ist diejenige, die letztlich als wirtschaftlich Berechtigte relevant ist.
Bei mehreren Holding-Ebenen wird die Beteiligung entsprechend durch die Kette verfolgt. Genau deshalb verlangen die Regeln nicht nur einen Namen, sondern gegebenenfalls auch die Dokumentation der Eigentums- und Kontrollkette.
Und wenn niemand 10 % besitzt?
Die 10-%-Beteiligung ist nicht das einzige Kriterium. Eine Gesellschaft kann beispielsweise viele kleine Gesellschafter haben, während eine einzelne Person aufgrund besonderer Stimmrechte oder vertraglicher Befugnisse die tatsächliche Kontrolle ausübt.
Dann muss geprüft werden, wer mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder auf andere Weise bestimmen kann, was die Gesellschaft tut. Auch Personen, die aufgrund ihrer Stellung tatsächlich über Vermögen verfügen oder von Transaktionen profitieren, können nach den gesetzlichen Regeln relevant sein.
Die praktische Frage lautet daher nicht nur: „Wer besitzt wie viele Anteile?“, sondern auch: „Wer kann tatsächlich entscheiden oder kontrollieren?“
Ist der Geschäftsführer automatisch wirtschaftlich Berechtigter?
Nicht allein deshalb, weil auf seiner Visitenkarte „Geschäftsführer“ oder „Vertreter“ steht. Eigentum, Geschäftsführung und wirtschaftliche Kontrolle sind unterschiedliche Dinge.
Allerdings können Geschäftsführer, Verwalter und andere Autoritäten nach den gesetzlichen Kriterien relevant sein. Hinzu kommt, dass das staatliche Meldesystem SIARA bestimmte Angaben zu Vertretern und Autoritäten technisch mit den Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten verknüpfen kann.
Besonders wichtig ist ein weiterer Fall: Gehört eine wesentliche Beteiligung an einer paraguayischen Gesellschaft einer ausländischen juristischen Person und lässt sich der tatsächliche wirtschaftlich Berechtigte trotz der erforderlichen Prüfung nicht feststellen, sieht Gesetz 6446 eine Vermutung zugunsten des gesetzlichen Vertreters der paraguayischen Gesellschaft vor.
Das ist jedoch eine Auffangregel. Sie ist kein Ersatz dafür, eine vorhandene Eigentümerkette tatsächlich zu untersuchen.
Warum muss das Unternehmen diese Informationen melden?
Die Meldung ist eine gesetzliche Verpflichtung. Gesetz 6446 schuf sowohl das Register der Personen und juristischen Strukturen als auch das Register der wirtschaftlich Berechtigten.
Die Informationen dienen unter anderem dazu, Behörden nachvollziehbar zu machen, wer Gesellschaften tatsächlich besitzt oder kontrolliert. Das ist insbesondere für Steueraufsicht sowie die Prävention und Untersuchung von Geldwäsche, Finanzdelikten und der missbräuchlichen Nutzung von Firmenstrukturen relevant.
Die Angaben haben nicht nur informativen Charakter. Das Gesetz behandelt die übermittelten Informationen als Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde und sieht bei Nichtbeachtung Sanktionen vor. Es enthält außerdem mögliche Einschränkungen, etwa bei bestimmten Finanz- und Verwaltungsvorgängen, solange eine Gesellschaft ihren Pflichten nicht nachkommt.
Was ist SIARA?
SIARA steht für Sistema Integrado de Administración de los Registros Administrativos. Es ist die digitale Plattform des paraguayischen Wirtschafts- und Finanzministeriums (MEF), über die die Verwaltungsregister für Personen und juristische Strukturen zunehmend geführt werden.
Für den Unternehmer ist der Unterschied wichtig: Das Gesetz bestimmt, wer als wirtschaftlich Berechtigter gilt. SIARA ist das technische System, in dem die entsprechenden Unternehmens- und Personendaten erfasst werden.
SIARA enthält deshalb nicht nur ein Feld für den wirtschaftlich Berechtigten. Das System verwaltet unter anderem Angaben zu Gesellschaftern, Beteiligungen, Vertretern und Autoritäten und kann bestimmte Informationen miteinander verknüpfen.
Die konkrete Bedienung kann sich mit neuen SIARA-Versionen ändern. Für eine Meldung sollte deshalb der jeweils aktuelle Leitfaden des MEF für die betreffende Rechtsform verwendet werden. Die gesetzliche Grundfrage bleibt aber dieselbe: Wer sind die natürlichen Personen, die hinter der Gesellschaft stehen oder sie letztlich kontrollieren?
Welche Fristen sind wichtig?
Für die Praxis sind vor allem drei Zeitpunkte relevant:
- Neue Gesellschaft: Die gesetzlich erforderlichen Register- und BF-Angaben müssen grundsätzlich innerhalb von 45 Arbeitstagen nach der Gründung gemeldet werden.
- Änderungen: Ändern sich relevante Angaben – beispielsweise Eigentumsverhältnisse oder ein wirtschaftlich Berechtigter –, muss die Änderung grundsätzlich innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem formellen Ereignis mitgeteilt werden.
- Jährliche Aktualisierung: Für bestehende Personen und Strukturen gilt eine jährliche Aktualisierung; 2026 bestätigte das MEF hierfür erneut den 30. Juni als maßgeblichen Termin.
Unternehmen sollten die Meldung daher nicht als einmalige Aufgabe bei der Gründung behandeln. Eigentümerwechsel, Umstrukturierungen und andere Änderungen können eine neue Meldung auslösen.
Welche Unterlagen sollte das Unternehmen aufbewahren?
Wer einen wirtschaftlich Berechtigten meldet, sollte auch erklären können, wie er zu diesem Ergebnis gekommen ist. Je nach Struktur gehören dazu beispielsweise:
- Gesellschafterlisten und Kapitalanteile;
- Angaben zu Stimmrechten;
- Gründungs- und Gesellschaftsdokumente;
- Unterlagen über ausländische Mutter- oder Holdinggesellschaften;
- Berechnungen indirekter Beteiligungen;
- Unterlagen über besondere Kontrollrechte;
- Identitätsdaten der wirtschaftlich Berechtigten; und
- Nachweise darüber, seit wann die jeweilige Person wirtschaftlich Berechtigter ist.
Gesetz 6446 verlangt, die Unterlagen, mit denen die wirtschaftlich Berechtigten und die gemeldeten Angaben nachgewiesen werden können, grundsätzlich fünf Jahre aufzubewahren.
Eine praktische Prüfung in fünf Schritten
- Wer sind die direkten Gesellschafter? Kapitalanteile und Stimmrechte feststellen.
- Sind darunter Firmen? Dann deren Eigentümer weiterverfolgen, bis natürliche Personen erreicht sind.
- Wer erreicht mindestens 10 % Beteiligung? Direkte und indirekte Beteiligungen berücksichtigen.
- Wer hat darüber hinaus tatsächliche Kontrolle? Stimmrechte, besondere Rechte und andere Kontrollmöglichkeiten prüfen.
- Stimmen diese Informationen mit der Meldung im aktuellen MEF-System überein? Änderungen dokumentieren und fristgerecht aktualisieren.
Für eine einfache inhabergeführte Gesellschaft kann diese Prüfung wenige Minuten dauern. Bei einer ausländischen Holdingstruktur kann sie mehrere Ebenen und zusätzliche Dokumente umfassen.
Der wichtigste Punkt
Der wirtschaftlich Berechtigte ist nicht die Firma, die im Handelsregister als Gesellschafter steht. Es ist die natürliche Person, die am Ende der Eigentums- oder Kontrollstruktur steht.
Wer in Paraguay eine Gesellschaft betreibt, muss diese Personen nicht aus eigenem Interesse bestimmen, sondern weil das Gesetz ihre Identifizierung und Meldung verlangt. SIARA ist dabei das Werkzeug des Staates – nicht die Definition selbst.
Zuletzt geprüft: 15. September 2026. Rechtsgrundlage sind insbesondere Gesetz 6446/2019 und seine Regelungen zum Register wirtschaftlich Berechtigter. Die Angaben zu SIARA und zum jährlichen Aktualisierungsverfahren wurden anhand der aktuellen Informationen des paraguayischen Wirtschafts- und Finanzministeriums geprüft. Bei konkreten komplexen Eigentums- oder Kontrollstrukturen ersetzt dieser Überblick keine individuelle rechtliche oder buchhalterische Prüfung.
