Wiens legt gegen die Einstellung des Verfahrens zugunsten von Jiménez Gaona Einspruch ein und fordert die Ablehnung von Richtern des Berufungsgerichts im Fall Metrobús

Die Verteidigung des ehemaligen Ministers Arnoldo Wiens legte gegen die Einstellung des Verfahrens zugunsten des ebenfalls ehemaligen Ministers Ramón Jiménez Gaona Rechtsmittel ein und forderte die Ablehnung zweier Mitglieder des Berufungsgerichts im Fall Metrobús.

Die Verteidigung des ehemaligen Ministers für öffentliche Bauten Arnoldo Wiens hat die juristische Offensive im Fall Metrobús verstärkt und dabei gleichzeitig zwei Anträge eingereicht, um als nachteilig empfundene Entscheidungen anzufechten. Der ehemalige Minister, der derzeit als Haupttäter wegen Untreue und Sachbeschädigung an öffentlichen Bauwerken angeklagt ist, legte Berufung gegen die endgültige Einstellung des Verfahrens zugunsten des ebenfalls ehemaligen Ministers Ramón Jiménez Gaona ein und forderte die Ablehnung zweier Mitglieder des Berufungsgerichts.

Die von den Anwälten Cecilia Pérez Rivas und Federico Huttemann geführte Verteidigungsstrategie richtet sich gegen den Zwischenbeschluss Nr. 144, den der Richter für strafrechtliche Garantien Humberto Otazú am 29. Mai 2026 verkündet hat. Mit dieser Entscheidung ordnete der Magistrat die endgültige Einstellung des Verfahrens gegen Jiménez Gaona und Marta Regina Benítez Morínigo an.

Nach Auffassung der Verteidigung von Wiens überschreitet die Entscheidung die Grenzen einer Verfahrenseinstellung. Pérez Rivas argumentiert, dass der Richter nicht nur die Beschuldigten vom Verfahren getrennt hat, sondern Schlussfolgerungen über den Ursprung und die Entwicklung des Projekts traf, die nach ihrer Einschätzung einer mündlichen Verhandlung vorbehalten wären. In der Entscheidung heißt es, der Metrobús sei technisch machbar gewesen, es habe keine Planungsfehler gegeben, die der Verwaltung von Jiménez Gaona zugerechnet werden könnten, und die Hauptverantwortung für das Scheitern liege beim Auftragnehmer Mota-Engil.

Die Verteidigung macht geltend, die Entscheidung wandle den Mangel an Beweisen, die die Staatsanwaltschaft gegen Jiménez Gaona zusammengetragen habe, in eine endgültige Feststellung seiner Unschuld um – eine Würdigung, die erst nach einer umfassenden und kontradiktorischen mündlichen Verhandlung hätte vorgenommen werden dürfen. Darüber hinaus schaffe die Entscheidung eine Situation prozessualer Ungleichheit, indem die Freistellung anderer Beschuldigter als Präzedenzfall genutzt werde, der die Anklage gegen Wiens stärken könnte.

Parallel dazu reichte Huttemann einen Ablehnungsantrag gegen die Richter Paublino Escobar Garay und Mario Camilo Torres Leguizamón ein, beide Mitglieder des Berufungsgerichts für Strafsachen, Zweiter Senat. Die Maßnahme stützt sich auf den Zwischenbeschluss Nr. 58, verkündet am 5. Mai 2026, als beide Richter – bei abweichender Stimme von José Waldir Servín – einen von der Verteidigung von Wiens eingelegten Rechtsmittel für unzulässig erklärten.

Laut Verteidigung verhinderte diese Entscheidung, dass der Fall vom Strafsenat des Obersten Gerichtshofs behandelt wird, und die Richter des Berufungsgerichts hätten Zuständigkeiten übernommen, die der höchsten Gerichtsinstanz vorbehalten seien. Die Verteidigung ist der Auffassung, dass dieses Vorgehen bereits Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde war.

Quellen (1)

Aktualisiert: 06.06.2026, 15:18