Das Strafgericht für Garantien, spezialisiert auf Wirtschaftsdelikte, unter Leitung des Richters Humberto Otazú, hat den von der Verteidigung des ehemaligen Ministers für öffentliche Arbeiten und Kommunikation, Arnoldo Wiens, eingelegten Widerspruchsantrag zurückgewiesen und die Anklage gegen ihn im Fall Metrobús bestätigt. Mit dieser Entscheidung bleibt die Verfügung vom 4. März 2026 in Kraft, mit der die Eröffnung des Strafverfahrens angeordnet worden war.
Die unter dem Titel „Ramón Milcíades Jiménez Gaona Arellano und andere wegen Untreue" geführte Ermittlung prüft mutmaßliche Fälle öffentlicher Korruption im Zusammenhang mit dem Verkehrsprojekt. Die Anklage gegen Wiens wurde am 13. Februar 2026 von den Staatsanwälten Nathalia Silva, Yeimy Adle und Giovanni Grisetti erhoben, die ihn als Täter der Untreue bezichtigen.
Der Hypothese der Staatsanwaltschaft zufolge soll Wiens während seiner Amtszeit als Minister eine „Absichtserklärung" mit dem Bauunternehmen Mota-Engil unterzeichnet haben, um die Arbeiten am Metrobús endgültig einzustellen. Nach der Unterzeichnung habe der Ex-Minister die Fortsetzung des Stadtprojekts aufgegeben und die Abreißung der bereits errichteten Stationen angeordnet. Laut den Staatsanwälten hätten diese Handlungen dem paraguayischen Staat erheblichen Vermögensschaden zugefügt.
Die technische Verteidigung Wiens, die von den Anwälten Alfredo Enrique Kronawetter und Cecilia Pérez ausgeübt wurde, hatte die Zulassung des Verfahrens angefochten und geltend gemacht, dass die Anklageschrift wesentliche Mängel aufweise und die gesetzlich vorgeschriebenen Formvorschriften nicht erfülle. Die Verteidiger argumentierten, dass das Gericht die Falltheorie verändert habe, indem es eine der ursprünglich von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagenen Straftatbestände – nämlich die Beschädigung errichteter Bauten oder technischer Arbeitsmittel – gestrichen habe, wodurch ihrer Auffassung nach der Zusammenhang zwischen den Sachverhalten und der rechtlichen Qualifikation aufgelöst sei. Sie brachten ferner vor, dass derselbe tatsächliche Sachverhalt bereits Gegenstand eines endgültigen Einstellungsbeschlusses zugunster anderer Mitbeschuldigter in derselben Sache gewesen sei.
Nach der am 1. Juni unter Beteiligung aller Parteien durchgeführten Anhörung kam Richter Humberto Otazú zu dem Schluss, dass der Antrag der Staatsanwaltschaft die Verfahrensnormen und die Beschlüsse des Obersten Gerichtshofs vollständig erfülle. Der Magistrat stellte fest, dass der Beschuldigte korrekt identifiziert worden sei, die ihm zur Last gelegten Sachverhalte knapp beschrieben worden seien und eine Falltheorie mit einer angemessenen Ermittlungsfrist von sechs Monaten aufgestellt worden sei.
In der gerichtlichen Entscheidung wird daran erinnert, dass der Verdacht in diesem frühen Verfahrensstadium ein „vorläufiges Urteil" darstelle, das ausschließlich den Ergebnissen der ausstehenden Ermittlungen unterliege. Nach der Zurückweisung des Widerspruchsantrages in erster Instanz ordnete das Gericht die Weiterleitung des von den Verteidigern gemeinsam eingelegten subsidiären Rechtsmittels an. Die elektronische Akte des Verfahrens wird dem Berufungsgericht für Wirtschaftsdelikte und organisierte Kriminalität formell übermittelt, das den Sachverhalt prüfen wird. Die Entscheidung legte zudem die Verfahrenskosten dem unterlegenden Teil auferlegt.