Anwohner in Asunción fordern vor Gericht Schließung und Verlegung zweier Schlachthöfe

Anwohner der Stadtteile Tablada Nueva und Virgen de Fátima in Asunción haben vor Gericht einen Antrag auf Aussetzung der Schlachtungen und schrittweise Verlegung der Schlachthöfe Beef SA und Frigomerc SA gestellt. Sie begründen dies mit Rauch, Geruchsbelästigung, Schädlingen und gesundheitlichen Risiken in einem Wohngebiet.

Anwohner in Asunción fordern vor Gericht Schließung und Verlegung zweier Schlachthöfe

Anwohner der Stadtteile Tablada Nueva und Virgen de Fátima in Asunción haben einen verfassungsrechtlichen Eilantrag gegen die Schlachthöfe Beef SA und Frigomerc SA eingereicht. Sie fordern die Aussetzung der industriellen Schlachtungen sowie die schrittweise Verlegung der beiden Betriebe, die in einem als Wohngebiet ausgewiesenen Bereich liegen.

Die Nachbarschaftsvereine und Unternehmen der Region geben an, dass etwa 12.000 Menschen von den Auswirkungen betroffen sind. Zu den Beschwerden zählen Rauch, starke Gerüche, Fliegen, Nagetiere und andere Tiere, die die Anwohner als mögliche Überträger gesundheitlicher Risiken betrachten. Die Vorwürfe sind Teil des Verfahrens und müssen noch gerichtlich geprüft werden.

„Mit diesem Eilantrag wollen wir erreichen, dass das Gericht die Aussetzung der Schlachtungen und die schrittweise Verlegung dieser beiden Betriebe anordnet“, erklärte Pilar Abente, die Anwältin der Anwohner. Sie wies zudem darauf hin, dass die Verlegung der Schlachthöfe sowohl formelle als auch informelle Geschäfte in der Umgebung beeinträchtigen würde.

In der in dieser Woche durchgeführten Anhörung kamen sowohl die Unternehmen als auch die Antragsteller zu Wort. Beide Seiten beantragten weitere Beweiserhebungen, und der Richter kündigte an, voraussichtlich zwischen Donnerstag und Freitag der kommenden Woche eine Entscheidung zu treffen.

Der Antrag stützt sich auf das verfassungsmäßige Recht auf eine gesunde Umwelt, umfassenden Gesundheitsschutz und das Recht auf Leben. Laut Abente wurde der Antrag nach Jahren der Beschwerden und der Wahrnehmung der Anwohner eingereicht, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden keine wirksamen Lösungen angeboten hätten. Sie betonte, dass die Antragsteller im Falle einer Ablehnung durch das örtliche Gericht eine Berufung bei internationalen Instanzen in Betracht ziehen.

Der Konflikt betrifft auch die kommunale Regelung der Region. Die Verordnung Nr. 161/24 zum Küstenstreifen-Regulierungsplan verbietet Schlachthöfe, Gerbereien und verwandte Betriebe im speziellen Nutzungsgebiet Tablada. Die Vorschrift sieht vor, dass bis Januar 2025 Stilllegungspläne vorzulegen sind, die Schlachtungen bis Dezember 2025 einzustellen sind und die vollständige Schließung innerhalb von drei Jahren erfolgen soll.

Die Anwohner behaupten, dass diese Fristen nicht eingehalten wurden und dass Klagen der Unternehmen die Umsetzung der Maßnahmen verzögert hätten. Die Verordnung Nr. 197/25 verbietet zudem die Durchfahrt und das Parken von Viehtransportern im städtischen Gebiet. Diese Regelung bleibt nach einer für die Schlachthöfe ungünstigen Gerichtsentscheidung in Kraft, doch die Anwohner geben an, dass sie häufig missachtet wird.

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Quellen (1)

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