Das Ministerium für Soziale Entwicklung (MDS) hat bestätigt, dass auch im Paraguay ansässige Ausländer Anspruch auf die universelle Rente für Senioren haben. Die durch das Gesetz 7.322 geregelte Leistung erfordert, dass Antragsteller mindestens 30 Jahre dauerhaften Wohnsitz im Land bei der Nationalen Einwanderungsbehörde (Dirección Nacional de Migraciones, DNM) nachweisen.
Zusätzlich zum Mindestalter von 65 Jahren dürfen die Bewerber kein öffentliches oder privates Gehalt beziehen und nicht in die soziale Sicherung des Instituto de Previsión Social (IPS) einzahlen. Ebenso ist erforderlich, nicht als aktive Steuerzahler bei der Steuerbehörde DNIT ohne die entsprechende Bescheinigung geführt zu werden und nicht mehr als 30 Rinder zu besitzen. Der Rentenbetrag entspricht 25 % des geltenden Mindestlohns, der bis Juni bei etwa 724.762 Guaraníes lag, und wird mit der neuen Lohnuntergrenze angepasst.
Das Programm sieht Sonderregelungen für indigene Gemeinschaften vor, die die Leistung bereits ab 55 Jahren in Anspruch nehmen können, und für Menschen mit schweren Behinderungen, die ein Mindestalter von 60 Jahren haben, ohne die für andere Begünstigte geltende schrittweise Einbeziehung.
