Bericht zeigt Gewalt und organisierte Kriminalität in indigenen Gemeinschaften Paraguays

Ein Bericht der Staatsanwaltschaft Paraguays offenbart, dass häusliche Gewalt, schwere Straftaten und das Vordringen der organisierten Kriminalität indigene Gemeinschaften zerstören, die zudem unter sozialer Ausgrenzung und Identitätsverlust durch Migration leiden.

Bericht zeigt Gewalt und organisierte Kriminalität in indigenen Gemeinschaften Paraguays

Das Observatorium der Staatsanwaltschaft Paraguays hat einen detaillierten Bericht über die strafrechtliche Situation indigener Gemeinschaften im Land veröffentlicht. Dabei wurden die häufigsten Straftaten und die besonders gefährdeten Regionen hervorgehoben. Die Studie, die anlässlich des Internationalen Tags der indigenen Völker vorgestellt wurde, zeigt, dass häusliche Gewalt, Körperverletzung, Bedrohung, vorsätzliche Tötung und sexueller Missbrauch von Minderjährigen zu den am häufigsten angezeigten Delikten gehören.

Laut dem Bericht häufen sich die Vorfälle besonders an Samstagen, Sonntagen und Montagen. Neben Gewaltverbrechen kommen auch Nötigung, Vergewaltigung, Umweltstraftaten – gemäß Gesetz Nr. 716/96 – und schwerer Raub häufig vor.

Sieben Departements wurden als Brennpunkte identifiziert, in denen besonders viele Ermittlungen durchgeführt werden. Das Vordringen der organisierten Kriminalität in diesen Regionen sowie Probleme wie frühe Schwangerschaften und familiäre Gewalt haben verheerende Auswirkungen auf das soziale Gefüge der indigenen Gemeinschaften.

Das paraguayische Justizsystem wendet ein besonderes Regelwerk an, das durch die Nationalverfassung und das Übereinkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gestützt wird. Dieses erkennt die Koexistenz von staatlichem Recht und indigenem Gewohnheitsrecht an, sofern grundlegende Menschenrechte nicht verletzt werden.

Das Interventionsprotokoll der Staatsanwaltschaft sieht die sofortige Benachrichtigung der zuständigen Behörden, die Einsetzung eines spezialisierten Expertenteams, eine psychosoziale Betreuung der Opfer innerhalb der Gemeinschaft – um kostspielige Verlegungen zu vermeiden – sowie die Erstellung eines rechtsanthropologischen Gutachtens zur Unterstützung des Gerichtsverfahrens vor.

Wie die Juristin Viviana Benítez von der Planungsabteilung der Staatsanwaltschaft erklärte, „hängt die Einordnung einer Straftat nicht von universellen Kriterien ab, sondern vom kulturellen Kontext“. Das Strafprozessrecht ermöglicht die Einstellung des Verfahrens, wenn der Konflikt nach den gewohnheitsrechtlichen Normen der Gemeinschaft und mit Zustimmung der Beteiligten gelöst wird, sofern dies gerichtlich überprüft wurde.

Neben den Herausforderungen durch Gewalt zeigt der Bericht auch, dass die Migration in städtische Gebiete indigene Völker mit sozialer Ausgrenzung, dem Verlust ethnischer Identität und mangelnder Unterstützung durch ihre Führungspersönlichkeiten und Familien konfrontiert.

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Quellen (2)

Aktualisiert: 11.08.2026, 01:00