Das Nachtmindestellengehalt in Paraguay steigt ab Juli auf 3.957.200 G., was einer Anhebung von 5 % gegenüber dem bisherigen Wert von 3.768.763 G. entspricht. Das Dekret der Exekutive legte zudem den Nachtlohn für die Arbeitszeitstunde auf 152.200 G., den Tageslohn auf 131.907 G. und den Stundenlohn auf 18.844 G. fest. Beschäftigte, die im Teilzeitnachtdienst eingestellt sind, erhalten 21.743 G. pro Stunde.
Der auf 30 % des Tageslohns lautende Zuschlag, der im Arbeitsgesetz vorgesehen ist, vergütet Arbeitszeiten zwischen 20 und 6 Uhr, die sieben Stunden täglich nicht überschreiten dürfen. Für gemischte Arbeitszeiten muss das Arbeitsministerium im Juli die offizielle Formel für die Berechnung der Vergütung veröffentlichen.
In der Tageskategorie steigt das Mindestgehalt von 2.899.048 G. auf 3.044.000 G. Der Tageslohn für freie Mitarbeiter beträgt 117.077 G., während Arbeitnehmer mit Monatsgehalt 101.467 G. pro Tag und 12.683 G. pro Stunde erhalten. Die Tages-Teilzeitbeschäftigung ist auf 14.637 G. pro Stunde festgelegt.
Die Ministerin für Arbeit, Beschäftigung und Soziale Sicherheit, Mónica Recalde, betonte, dass die Erhöhung von 5 %, die 2,6 % über der Inflation liege, keine willkürliche Entscheidung sei. Das Ministerium habe auf Grundlage der Artikel 249 und 250 des Arbeitsgesetzes eine Rechtsstellungnahme abgegeben, um den Prozentsatz zu rechtfertigen, unter Berücksichtigung von Indikatoren wie BIP, Pro-Kopf-BIP, Gesamtkonsum, Formalisierung und der Entwicklung des Reallohns in den vergangenen fünf Jahren, der um 1,6 % gestiegen sei.
Der Arbeitsrechtler Raúl Mongelós wies darauf hin, dass die zusätzliche Vergütung für Nachtarbeit eine effektive Erfassung und Kontrolle durch das Arbeitsministerium erfordere. Für ihn ist die fehlende Überwachung die Hauptveranlassung für Nichteinhaltung, insbesondere bei Tätigkeiten wie Wachleuten und Sicherheitskräften. Mongelós hob hervor, dass die Beschäftigungsinformalisierung rund 75 % der Erwerbsbevölkerung im Land erfasse, wobei Personen weder Mindestgehalt erhalten noch über einen Sozialschutz verfügen.
Laut dem Ministerium können Beschäftigte, die ab Juli nicht die korrekten Beträge erhalten, eine Beschäftigung über WhatsApp melden, indem sie eine Textnummer an die Nummer (0993) 308-100 senden.
