Die Abgeordnetenkammer hat an diesem Dienstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Strafen für falsche Anschuldigungen in Paraguay verschärft. Der Vorschlag, der Artikel 289 des Gesetzes Nr. 1.160/97 (Strafgesetzbuch) ändert, sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Jahren vor, wenn die unwahre Beschuldigung dazu führt, dass im Rahmen eines Strafverfahrens freiheitsbeschränkende Maßnahmen gegen den Beschuldigten verhängt werden.
Die Initiative wurde vom Abgeordneten Yamil Esgaib eingebracht und sieht zudem eine verpflichtende finanzielle Entschädigung für das Opfer der betrügerischen Anschuldigung vor. Die aktuelle Gesetzgebung sieht bereits Strafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen für Personen vor, die wissentlich falsche Gerichtsverfahren durch das Vortäuschen von Beweisen oder das Erfinden nicht existierender strafbarer Handlungen in Gang setzen. Der neue Absatz 4 des Artikels 289 erhöht die Obergrenze der Sanktion speziell für Fälle, in denen der Beschuldigte sogar in Untersuchungshaft genommen wird.
Während der Sitzung verteidigte Esgaib die Dringlichkeit der Maßnahme und argumentierte, der Entwurf sei umfassend geprüft worden und habe von der Mehrheit der beratenden Kommissionen positive Stellungnahmen erhalten. Der Gesetzgeber betonte, dass die Reform dem Schutz der Rechtspflege diene und Missbräuche des Justizsystems verhindern solle. Er verwies darauf, dass Länder wie Brasilien, Argentinien, Mexiko und Spanien bereits ähnliche Regelungen diskutieren, insbesondere in Fällen häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt.
Der nun verabschiedete Text geht zur Prüfung an den Senat. Der cartista-Senator Derlis Maidana bestätigte, dass die regierende Fraktion beabsichtige, das Verfahren in der Oberkammer voranzutreiben, räumte jedoch ein, dass vor der endgültigen Abstimmung Experten angehört werden müssten. Maidana hob hervor, dass zwar leichtfertige Anschuldigungen, die als Werkzeug politischer Angriffe – besonders in Wahlzeiten – genutzt werden, unterbunden werden müssen, die Strafen jedoch dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entsprechen müssen, um keinen „strafenden Populismus" darzustellen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Oberste Gerichtshof und Vertreter der Anwaltschaft konsultiert werden, um mögliche Anpassungen des Textes vor dem endgültigen Beschluss im Senat zu bewerten. Die erste juristische Debatte deutet bereits auf die Notwendigkeit hin, ein Gleichgewicht zwischen der Bekämpfung böswilliger Anschuldigungen und der Gewährleistung zu finden, dass echte Opfer von Straftaten nicht davon abgehalten werden, ihr Recht einzufordern.