Aufenthalt beantragen, sich beim RUC registrieren oder eine EAS gründen: Alle drei Verfahren betreffen viele Ausländer und Unternehmer in Paraguay. Und bei allen drei spielen digitale Systeme inzwischen eine wichtige Rolle.
Die praktische Frage lautet jedoch nicht, ob es ein Online-Portal gibt. Entscheidend ist: Kann das gesamte Verfahren online erledigt werden – oder muss man irgendwann doch persönlich bei einer Behörde erscheinen?
Die drei Verfahren im Überblick
| Verfahren | Online möglich? | Persönliches Erscheinen? | Was passiert praktisch? |
|---|---|---|---|
| Befristeter Aufenthalt | Vorbereitung online | Ja | Der Antrag selbst muss persönlich bei Migraciones gestellt werden. |
| RUC-Anmeldung | Ja, Antrag online | Ja | DNIT vereinbart anschließend einen Termin zur Fertigstellung der Registrierung. |
| EAS-Gründung | Ja | Für die Gründung grundsätzlich nein | Der gesetzliche Vertreter benötigt paraguayische elektronische Identität. |
Aufenthalt: Der Antrag ist persönlich
Bei der befristeten Aufenthaltsgenehmigung ist die Lage eindeutig. Die Dirección Nacional de Migraciones schreibt ausdrücklich vor, dass das Verfahren persönlich und vor Ort durchgeführt wird.
Viele Unterlagen müssen im Original zusammen mit beglaubigten Kopien vorgelegt werden. Dazu gehören je nach Fall unter anderem Reisepass oder anderes Identitätsdokument, Geburtsurkunde sowie verschiedene Führungs- und Hintergrundnachweise.
Im Ausland ausgestellte Dokumente müssen in der Regel apostilliert oder legalisiert sein. Für Dokumente in anderen Sprachen gelten zusätzlich Übersetzungsvorschriften.
Online lässt sich also vor allem die Vorbereitung erledigen: Anforderungen prüfen, Unterlagen beschaffen und sicherstellen, dass Apostillen, Beglaubigungen und Übersetzungen vorhanden sind. Den eigentlichen Antrag ersetzt das Internet nicht.
Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung ermöglicht anschließend auch den Zugang zur paraguayischen Cédula de Identidad, die separat von der Policía Nacional ausgestellt wird.
RUC: online anfangen, bei DNIT abschließen
Die Anmeldung beim Registro Único de Contribuyentes, kurz RUC, beginnt dagegen tatsächlich online.
Über das System der DNIT werden die persönlichen oder Unternehmensdaten eingetragen und die erforderlichen Dokumente hochgeladen. Das gilt beispielsweise für Selbstständige, Freiberufler, Händler und Unternehmen, die in Paraguay steuerlich registriert werden müssen.
Nach Prüfung des Online-Antrags kontaktiert die DNIT den Antragsteller per E-Mail. Anschließend wird ein Termin bei der zuständigen Regionalstelle vereinbart.
Dort wird die Registrierung abgeschlossen, die notwendigen Dokumente werden unterschrieben und die Zugangsdaten für das Steuersystem Marangatu werden erstellt.
Wer einen RUC beantragt, sollte deshalb nach dem Absenden des Online-Antrags regelmäßig seine E-Mails kontrollieren und einen zusätzlichen Behördentermin einplanen.
EAS: Die Gesellschaft kann vollständig online gegründet werden
Am weitesten digitalisiert ist die Empresa por Acciones Simplificadas, kurz EAS. Das Ministerium für Industrie und Handel beschreibt die Gründung ausdrücklich als vollständig online.
Allerdings gibt es eine wichtige Voraussetzung: Der wichtigste gesetzliche Vertreter der Gesellschaft muss sich über die paraguayische elektronische Identität anmelden.
Diese elektronische Identität kann nur mit einer paraguayischen Cédula eingerichtet werden.
Das bedeutet nicht, dass ausländische Gesellschafter keine EAS gründen können. Ausländer können Gesellschafter sein. Wenn sie die Anforderungen an den gesetzlichen Vertreter nicht selbst erfüllen, kann ein geeigneter Vertreter eingesetzt werden. Bei einer Vertretung durch einen Dritten können Vollmachten erforderlich sein; im Ausland ausgestellte Vollmachten müssen entsprechend formalisiert werden.
72 Arbeitsstunden – unter bestimmten Voraussetzungen
Für eine EAS mit dem vom System bereitgestellten Standardstatut nennt das MIC eine Bearbeitungszeit von 72 Arbeitsstunden, sofern der Antrag keine Beanstandungen enthält, die zunächst korrigiert werden müssen.
Diese Angabe sollte dennoch nicht als garantierter Fertigstellungstermin verstanden werden.
Pytagua reichte am 7. Juli 2026 selbst einen Antrag auf Gründung einer EAS ein. Am 6. September – 61 Kalendertage später – wartete der Antrag weiterhin auf die erste Prüfung.
Ein einzelner Fall erlaubt keine Aussage über die durchschnittliche Bearbeitungszeit. Er zeigt aber, dass Unternehmen für Verträge, Bankkonten oder einen geplanten Geschäftsbeginn einen zeitlichen Puffer einplanen sollten.
Was bedeutet das für Ausländer?
Wer neu nach Paraguay kommt und möglichst viele Schritte selbst erledigen möchte, trifft häufig auf eine praktische Reihenfolge:
- Aufenthalt beantragen und persönlich bei Migraciones erscheinen;
- nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis die paraguayische Cédula beantragen;
- mit der Cédula eine elektronische Identität einrichten;
- damit beispielsweise selbst als gesetzlicher Vertreter eine EAS gründen.
Wer nicht auf die eigene Cédula warten möchte, kann bei einer EAS unter den vorgesehenen Voraussetzungen auch mit einem entsprechend qualifizierten gesetzlichen Vertreter arbeiten.
„Online“ ist nicht bei jeder Behörde dasselbe
Die drei Verfahren zeigen, wie unterschiedlich Digitalisierung in Paraguay umgesetzt ist.
Bei Migraciones dient das Internet vor allem der Information und Vorbereitung. Beim RUC wird der Antrag digital eingereicht, aber persönlich abgeschlossen. Bei der EAS kann dagegen bereits die eigentliche Gesellschaftsgründung online erfolgen.
Wer einen Behördengang plant, sollte deshalb nicht nur fragen, ob es ein Online-Portal gibt. Wichtiger ist die Frage, welcher Schritt tatsächlich online erledigt werden kann – und welcher weiterhin persönliches Erscheinen verlangt.
Stand: 7. September 2026.
