Dürfen dauerhaft ansässige Ausländer in Paraguay wählen und kandidieren? Die Kommunalregeln

Ausländer mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus können in Paraguay unter den gesetzlichen Voraussetzungen an Kommunalwahlen teilnehmen und auch für kommunale Ämter wählbar sein. Entscheidend sind endgültige Aufenthaltsgenehmigung, Wahlregister, Wohnbezirk und eine besondere Sperre für Personen, die in einem anderen Staat wahlberechtigt sind.

Dürfen dauerhaft ansässige Ausländer in Paraguay wählen und kandidieren? Die Kommunalregeln

Die kurze Antwort: kommunal ja, national nicht aufgrund dieser Regel

Paraguays Verfassung gibt Ausländern mit dauerhaftem Aufenthalt Rechte bei Kommunalwahlen. Die Justicia Electoral beschreibt die praktische Folge klar: nationale und ausländische Wähler wählen Bürgermeister und Mitglieder der Junta Municipal; dauerhaft ansässige Ausländer können unter den geltenden Voraussetzungen Wähler und auch für kommunale Ämter wählbar sein.

Das ist kein allgemeines Wahlrecht für Präsidentschafts- oder Kongresswahlen. Wer fragt „Darf ein Ausländer in Paraguay wählen?“, muss deshalb zuerst die Ebene nennen. Dieser Artikel behandelt Bürgermeister und Junta Municipal im eigenen kommunalen Wahlbezirk.

Vier Prüfungen entscheiden über die Stimme

  1. Dauerhafter Aufenthalt: Die kommunale Sonderregel knüpft an endgültige beziehungsweise permanente Aufenthaltsberechtigung an.
  2. Paraguayische Identitätsdokumente: Für die praktische Registrierung verlangt die Justicia Electoral die einschlägigen Identitätsdaten und nennt bei der aktuellen Einschreibung die paraguayische Cédula.
  3. Registro Cívico Permanente: Der Aufenthalt allein setzt niemanden automatisch auf die Wählerliste. Die Person muss ordnungsgemäß im RCP beziehungsweise im Ausländerregister für Kommunalwahlen erfasst sein.
  4. Keine rechtliche Inhabilitación: Die allgemeinen und besonderen Ausschlussregeln des Wahlrechts müssen ebenfalls erfüllt sein.

Diese Punkte sollten nicht zu einem einzigen Status verschmolzen werden. Eine gültige Daueraufenthaltsgenehmigung ist nicht dasselbe wie eine RCP-Eintragung; eine RCP-Eintragung ist wiederum nicht dasselbe wie die Bestätigung, dass man für eine konkrete Wahl im richtigen Bezirk auf dem maßgeblichen Wählerverzeichnis steht.

Die ungewöhnliche Zusatzregel: Wahlberechtigung in einem anderen Staat

Besonders wichtig ist Artikel 122 des Wahlgesetzes in der durch Gesetz 6019 geänderten Fassung. Danach sind ausländische Bürger mit dauerhaftem Aufenthalt in Paraguay, die berechtigt sind, ihr Wahlrecht in einem anderen Staat auszuüben, vom Wahlrecht in Paraguay ausgeschlossen. Die Justicia Electoral soll dazu Daten mit der Migrationsbehörde und mit Wählerverzeichnissen von Nachbarstaaten abgleichen.

Das ist mehr als eine Regel gegen eine doppelte Stimmabgabe am selben Wahltag. Der Wortlaut knüpft an die ausländische Wahlberechtigung an. Wer dauerhaft in Paraguay lebt und weiterhin in einem anderen Land im Wahlregister geführt wird oder dort wahlberechtigt ist, sollte diesen Punkt vor Anmeldung oder Kandidatur direkt mit der Justicia Electoral klären, statt aus Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz allein eine Antwort abzuleiten.

Auch Kandidaturen sind möglich – aber sie sind eine eigene Prüfung

Die frühere vorsichtige Formulierung „dieser Artikel sagt nichts zur Kandidatur“ wäre zu schwach. Die aktuelle Informationsseite der Justicia Electoral sagt ausdrücklich, dass Ausländer mit radicación definitiva für kommunale Ämter ihrer Gemeinde Wähler und Gewählte sein können. Das Kommunalgesetz wurde 2022 ebenfalls so gefasst, dass dauerhaft ansässige Ausländer dieselben kommunalen Rechte erhalten.

Damit ist die Antwort auf die Grundfrage ja: Eine dauerhafte ausländische Einwohnerin oder ein dauerhafter ausländischer Einwohner kann grundsätzlich auch kommunal kandidieren. Daraus folgt aber nicht, dass jede Person automatisch für jedes Amt zugelassen ist. Alter, Wohnsitzdauer, Inhabilitäten, Wahlregister, Parteiregeln beziehungsweise Kandidaturweg und die Anforderungen des konkreten Amts müssen zusätzlich erfüllt sein.

Der Wohnbezirk ist keine Nebensache

Kommunalwahlen knüpfen an die Gemeinde an. Ein Umzug kann deshalb wahlrechtlich wichtiger sein als eine neue Postadresse vermuten lässt. Wer in einem anderen Distrikt wohnt, sollte prüfen, ob der Wahldomizil-Eintrag aktualisiert wurde und welchem Wahllokal die Person zugeordnet ist.

Vor einer Wahl sollten Name, Cédula-Daten, Bezirk und Wahllokal in den offiziellen Wahlunterlagen übereinstimmen. Bei abweichender Schreibweise, alter Adresse oder einem noch laufenden Migrationsvorgang sollte die Korrektur nicht bis zum Wahltag verschoben werden.

2026 konkret: Eine neue Einschreibung kommt für die Oktoberwahl zu spät

Für 2026 läuft die jährliche RCP-Einschreibungs- und Aktualisierungsperiode nach Angaben der Justicia Electoral vom 1. März bis 30. Dezember 2026. Die Behörde nennt persönliche Vorsprache bei einem Registro Electoral oder Centro Cívico und veröffentlicht dafür Öffnungszeiten von Dienstag bis Sonntag einschließlich Feiertagen ab 07:00 Uhr.

Diese Einschreibungen werden jedoch ausdrücklich nicht mehr für die Kommunalwahlen am 4. Oktober 2026 berücksichtigt. Wer sich erst in der 2026er Periode einschreibt, bereitet damit einen späteren Wählerstand vor. Das ist ein zeitabhängiger Abschnitt des Artikels und muss nach jeder Wahl beziehungsweise mit dem nächsten TSJE-Kalender aktualisiert werden.

Praktische Reihenfolge für ausländische Einwohner

  • Daueraufenthaltsstatus und gültige paraguayische Identitätsunterlagen prüfen.
  • Bei der Justicia Electoral klären, ob die besondere Regel des Artikels 122 wegen einer Wahlberechtigung im Ausland greift.
  • RCP-Eintragung beziehungsweise Ausländerregister und Wahldomizil prüfen.
  • Vor einer konkreten Wahl den endgültigen Status, Bezirk und das Wahllokal bestätigen.
  • Bei Kandidatur zusätzlich die Voraussetzungen für Intendente oder Junta Municipal und den Kandidaturweg prüfen.

So bleibt die Kernantwort auch nach 2026 stabil: Paraguay gewährt dauerhaft ansässigen Ausländern echte kommunale politische Rechte. Ob eine bestimmte Person an einer bestimmten Wahl teilnehmen oder kandidieren kann, entscheidet sich aber erst aus Aufenthaltsstatus, Register, Bezirk, möglichen Inhabilitäten und dem aktuellen Wahlkalender gemeinsam.

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Quellen (9)

Aktualisiert: