Aufenthalt in Paraguay: Welche Dokumente Deutsche, Brasilianer, Argentinier, Spanier, US-Amerikaner, Briten und Schweizer brauchen

Für einen gewöhnlichen Aufenthaltstitel in Paraguay werden meist ein gültiger Identitätsnachweis, der registrierte Einreisenachweis, eine Geburtsurkunde, gegebenenfalls Personenstandsurkunden und ein landesweit gültiges Führungszeugnis benötigt. Ausländische Urkunden müssen in der Regel apostilliert und ins Spanische übersetzt werden. Dieser Leitfaden erklärt die gemeinsamen paraguayischen Anforderungen und zeigt für Deutschland, Brasilien, Argentinien, Spanien, die USA, das Vereinigte Königreich und die Schweiz, welche Dokumente vor der Abreise beschafft werden sollten. Entscheidend ist nicht nur die Staatsangehörigkeit: Wer in den letzten drei Jahren länger in einem anderen Land lebte, kann auch dessen Führungszeugnis benötigen.

Aufenthalt in Paraguay: Welche Dokumente Deutsche, Brasilianer, Argentinier, Spanier, US-Amerikaner, Briten und Schweizer brauchen

Wer erst nach der Ankunft in Paraguay nach seiner Geburtsurkunde oder dem richtigen Führungszeugnis sucht, verliert leicht Wochen. Die paraguayische Migrationsbehörde verlangt für die gewöhnliche befristete Aufenthaltserlaubnis weitgehend dieselben Nachweise von allen Antragstellern. Der schwierige Teil liegt häufig im Herkunftsland: Welche Behörde stellt ein landesweit gültiges Führungszeugnis aus, wer setzt die Apostille darauf und welche Urkunde belegt den Personenstand?

Dieser Leitfaden behandelt den regulären Weg zur befristeten Aufenthaltserlaubnis sowie den besonderen Mercosur-Weg für Brasilianer und Argentinier. Sonderwege etwa für Investoren, Angehörige paraguayischer Staatsangehöriger oder andere gesetzliche Kategorien haben eigene Voraussetzungen.

Der normale Ausgangspunkt ist ein befristeter Aufenthalt

Nach dem paraguayischen Migrationsgesetz 6984/2022 wird der reguläre Aufenthalt zunächst für bis zu zwei Jahre erteilt und kann grundsätzlich um denselben Zeitraum verlängert werden. Er ist normalerweise die Vorstufe zum Daueraufenthalt. Während der Bearbeitung erhält der Antragsteller einen vorläufigen Status, der nach Angaben der Dirección Nacional de Migraciones (DNM) das Arbeiten, Studieren sowie die Aus- und Wiedereinreise erlaubt. Der befristete Aufenthalt ermöglicht außerdem eine paraguayische Cédula mit entsprechender Laufzeit.

Der Wechsel zum Daueraufenthalt ist ein zweites Verfahren. Die DNM nennt dafür ein Zeitfenster von 90 Tagen vor bis 30 Tagen nach Ablauf des befristeten Aufenthaltstitels. Dabei werden unter anderem paraguayische Führungszeugnisse und ein Nachweis der wirtschaftlichen Mittel verlangt. Ein im Internet oft versprochener „sofortiger Daueraufenthalt für jeden Ausländer“ entspricht daher nicht dem allgemeinen Verfahren.

Diese Unterlagen verlangt Paraguay grundsätzlich

Für die reguläre befristete Aufenthaltserlaubnis nennt die aktuelle DNM-Checkliste für den befristeten Aufenthalt insbesondere:

  • einen gültigen Reisepass oder einen anderen zugelassenen Identitätsnachweis im Original und als beglaubigte Kopie;
  • gegebenenfalls das erforderliche Visum mit paraguayischer Verifikation;
  • den Nachweis der ordnungsgemäß registrierten Einreise nach Paraguay;
  • eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Geburtsurkunde;
  • bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners;
  • ab 14 Jahren ein gültiges, landesweit oder bundesweit geltendes Strafregister- oder Polizeizeugnis aus dem maßgeblichen Staat;
  • in Paraguay ausgestellte Bescheinigungen von Interpol und der Nationalpolizei;
  • die bei der DNM erzeugten Erklärungen zu Rechtsbefolgung, Beruf beziehungsweise Tätigkeit und paraguayischer Anschrift.

Ausländische Urkunden müssen grundsätzlich legalisiert oder mit Apostille versehen sein. Fremdsprachige Dokumente sind ins Spanische zu übersetzen. Die DNM akzeptiert eine Übersetzung durch einen in Paraguay zugelassenen öffentlichen Übersetzer. Wird die Übersetzung im Ausland angefertigt, muss auch sie den von der DNM beschriebenen Beglaubigungsweg erfüllen.

Das Führungszeugnis richtet sich auch nach dem Wohnsitz

Die Staatsangehörigkeit allein entscheidet nicht. Wer im Herkunftsland lebte, legt dessen landesweit oder bundesweit gültiges Führungszeugnis vor. Wer während der vergangenen drei Jahre länger als ein Jahr in einem anderen Staat lebte, muss nach der DNM-Regel grundsätzlich auch das Zeugnis dieses Aufenthaltsstaates sowie einen Nachweis dieses Aufenthalts beibringen. Wer bereits seit mehr als drei Jahren in Paraguay lebt, fällt unter eine andere Nachweisregel. Deshalb sollte dieser Punkt vor der Bestellung ausländischer Urkunden direkt mit der DNM geklärt werden.

Was vor der Abreise erledigt werden sollte

LandNationaler StrafregisterauszugApostilleBesonderheit
DeutschlandFührungszeugnis des Bundesamts für JustizBundes- oder Landesweg je nach UrkundeGeburts- und Personenstandsurkunden kommen vom Standesamt
BrasilienCertidão de Antecedentes Criminais der Polícia FederalErmächtigtes CartórioMercosur-Aufenthalt verfügbar
ArgentinienCertificado de Antecedentes Penales des RNRCancillería oder zugelassener WegMercosur-Aufenthalt verfügbar
SpanienCertificado de Antecedentes PenalesZuständige spanische JustizstelleElektronische Urkunden vorher auf Verwendbarkeit prüfen
USAFBI Identity History SummaryUS Department of State für FBI-Dokument; Bundesstaat für GeburtsurkundeZwei verschiedene Apostillebenen
Vereinigtes KönigreichACRO Police CertificateFCDO Legalisation OfficeNicht mit einem gewöhnlichen DBS-Check verwechseln
SchweizStrafregisterauszug des Bundesamts für JustizBundeskanzlei; kantonaler Weg für ZivilstandsurkundenApostille kann beim Papierauszug mitbestellt werden

Deutschland

Deutsche sollten eine aktuelle Geburtsurkunde beim zuständigen Standesamt bestellen. Der bloße Auszug aus einem privaten Familienbuch oder eine einfache Kopie genügt nicht. Verheiratete benötigen zusätzlich eine amtliche Eheurkunde; Geschiedene oder Verwitwete die Urkunde beziehungsweise Entscheidung, die den aktuellen Personenstand belegt.

Das landesweit gültige Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz geführt und kann über das amtliche Führungszeugnisportal beziehungsweise über die Meldebehörde beantragt werden. Für die Verwendung in Paraguay muss die Urkunde den für sie geltenden Apostilleweg durchlaufen. Bei Bundesurkunden und kommunalen Personenstandsurkunden sind nicht dieselben Stellen zuständig. Antragsteller sollten deshalb der ausstellenden Behörde ausdrücklich mitteilen, dass das Dokument in Paraguay verwendet werden soll, und die aktuelle Zuständigkeit für Vorbeglaubigung und Apostille prüfen. Seit Januar 2022 gilt das Haager Apostille-Übereinkommen zwischen Deutschland und Paraguay.

Brasilien

Brasilianische Staatsangehörige können den befristeten Mercosur-Aufenthalt nutzen. Die DNM führt derzeit Argentinien, Brasilien, Uruguay, Bolivien, Chile, Peru, Kolumbien und Ecuador als erfasste Staatsangehörigkeiten. Dieser Titel gilt zwei Jahre und ist nicht verlängerbar; der Wechsel zum dauerhaften Mercosur-Aufenthalt muss deshalb rechtzeitig vorbereitet werden.

Die Geburts- und Personenstandsurkunden kommen vom zuständigen Cartório de Registro Civil. Für das landesweit relevante Strafzeugnis ist die Certidão de Antecedentes Criminais der Polícia Federal der zentrale Ausgangspunkt. Für eine Verwendung im Ausland müssen brasilianische öffentliche Urkunden über eine ermächtigte Stelle nach dem Haager Übereinkommen apostilliert werden. Die brasilianischen Behörden weisen darauf hin, dass dafür zugelassene Cartórios zuständig sind.

Argentinien

Auch argentinische Staatsangehörige können den Mercosur-Weg wählen. Die Geburts- oder Heiratsurkunde wird vom zuständigen Zivilregister der Provinz beziehungsweise der Stadt Buenos Aires ausgestellt. Das landesweite Strafzeugnis ist das Certificado de Antecedentes Penales des Registro Nacional de Reincidencia. Es kann über das amtliche argentinische Verfahren beantragt werden.

Argentinische öffentliche Urkunden können über die Cancillería und weitere zugelassene Stellen apostilliert werden. Bei elektronischen Dokumenten müssen Apostille und digitale Prüfbarkeit zusammen erhalten bleiben; ein Ausdruck allein kann die überprüfbare elektronische Urkunde nicht immer ersetzen.

Spanien

Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden stellt das spanische Registro Civil aus. Das Certificado de Antecedentes Penales wird über das spanische Justizministerium beantragt. Das elektronische Justizportal führt beide Verfahrensarten.

Für Paraguay ist grundsätzlich eine Apostille erforderlich. Welche spanische Stelle zuständig ist, hängt von der Art und Ausstellungsform der Urkunde ab. Wer ein elektronisch signiertes Dokument erhält, sollte vor der Reise prüfen, ob die elektronische Apostille und der Verifikationscode von der DNM praktisch verarbeitet werden können. Die DNM sieht für bestimmte Jugendliche aus Spanien eine Ausnahme vom Führungszeugnis vor, weil ein entsprechendes Zeugnis dort nicht für jede betroffene Altersgruppe ausgestellt wird; Erwachsene sollten daraus keine Ausnahme für sich ableiten.

Vereinigte Staaten

US-amerikanische Dokumente stammen aus zwei Ebenen. Eine beglaubigte Geburtsurkunde kommt vom Bundesstaat oder Territorium, in dem die Geburt registriert wurde. Die Apostille dafür erteilt grundsätzlich die zuständige Stelle dieses Bundesstaates. Ein lokaler oder einzelstaatlicher Background Check ist dagegen nicht automatisch der von Paraguay verlangte landesweit gültige Nachweis.

Als bundesweiter Nachweis dient der FBI Identity History Summary. Weil dies ein Bundesdokument ist, erfolgt die Apostille über das US Department of State. Dessen offizielle Apostille-Anleitung nennt FBI-Background-Checks ausdrücklich. Geburtsurkunde und FBI-Nachweis dürfen daher nicht gemeinsam an dieselbe Apostillestelle geschickt werden.

Vereinigtes Königreich

Eine amtliche Geburtsurkunde kann beim General Register Office oder der zuständigen regionalen Registerstelle bestellt werden. Als landesweiter polizeilicher Nachweis für Einwanderungszwecke im Ausland dient in der Regel das ACRO Police Certificate. Ein DBS-Check für Beschäftigungszwecke ist nicht ohne Weiteres dasselbe Dokument.

Die Apostille erteilt das Legalisation Office des Foreign, Commonwealth & Development Office. Das amtliche britische Legalisierungsportal zeigt, ob ein Original, eine beglaubigte Kopie oder eine vorherige Zertifizierung erforderlich ist. Antragsteller aus England und Wales, Schottland oder Nordirland sollten außerdem die jeweils zuständige Registerstelle für ihre Zivilstandsurkunde verwenden.

Schweiz

Zivilstandsurkunden werden vom zuständigen schweizerischen Zivilstandsamt ausgestellt. Der schweizerische Strafregisterauszug wird über das Bundesamt für Justiz bestellt. Für einen Papierauszug zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde kann die Apostille der Bundeskanzlei nach Angaben der Schweizer Behörden bereits bei der Bestellung mitveranlasst werden.

Für kantonale Zivilstandsurkunden gilt dagegen die Apostillezuständigkeit des betreffenden Kantons. Deshalb sollte nicht das gesamte Dokumentenpaket ungeprüft an die Bundeskanzlei geschickt werden. Der amtliche Bestellweg für den Strafregisterauszug und die ausstellende Zivilstandsbehörde sind die richtigen ersten Ansprechpartner.

Dokumente, die erst in Paraguay beschafft werden

Die ausländischen Unterlagen sind nur ein Teil des Dossiers. In Paraguay werden unter anderem der registrierte Einreisenachweis sowie die von der DNM verlangten Bescheinigungen von Interpol und der Nationalpolizei benötigt. Beglaubigte Kopien werden vor Ort angefertigt. Wer mit Kindern einwandert, muss zusätzliche Zustimmungs-, Sorgerechts- oder Vertretungsnachweise beachten; die Anforderungen unterscheiden sich danach, ob beide Eltern, nur ein Elternteil oder eine dritte Person das Kind begleiten.

Die sichere Reihenfolge

  1. Aufenthaltsweg festlegen: regulär, Mercosur oder ein tatsächlich einschlägiger Sonderweg.
  2. Prüfen, aus welchem Land das Führungszeugnis aufgrund der letzten drei Aufenthaltsjahre stammen muss.
  3. Neue amtliche Geburts- und gegebenenfalls Personenstandsurkunden bestellen.
  4. Das landesweit oder bundesweit gültige Führungszeugnis bestellen.
  5. Für jede Urkunde die richtige Apostillestelle bestimmen; Bundes- und Regionalurkunden können verschiedenen Wegen folgen.
  6. Vor der Übersetzung prüfen, ob Original und Apostille vollständig sind.
  7. Die spanische Übersetzung nach einer von der DNM akzeptierten Methode anfertigen lassen.
  8. Die Einreise offiziell registrieren lassen und erst danach die paraguayischen Bescheinigungen und beglaubigten Kopien vervollständigen.

Stand der Prüfung: 17. September 2026. Migrationsanforderungen, Gebühren, Zuständigkeiten und elektronische Verfahren können sich ändern. Vor Bestellung und Apostillierung sollte die aktuelle DNM-Seite kontrolliert werden. Verbindlich ist die Behörde, nicht eine private Einwanderungsagentur oder dieser allgemeine Leitfaden.

Offizielle Quellen

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Quellen (13)

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