Die Staatsanwälte Belinda Bobadilla, Jorge Arce und Leonardi Guerrero von der Sondereinheit für Wirtschafts- und Korruptionsdelikte haben drei neue Anklageschriften formalisiert, die die Ermittlungen zu dem als 'Mafia der Schuldscheine' bekannten Netzwerk ausweiten. Die Anklagen umfassen Rechtsbeugung, Herstellung und Gebrauch falscher öffentlicher Dokumente.
Nach der Hypothese der Staatsanwaltschaft operierte das System zwischen 2022 und 2024 systematisch, um Inkassounternehmen durch einstweilige Verfügungen auf der Grundlage von Schuldscheinen zu begünstigen und Tausende von Bürgern schutzlos zu lassen.
Die erste Anklage ergibt sich aus einer internen Prüfung, die Unregelmäßigkeiten in 119 Verfahren des Friedensgerichts von La Catedral, Zweite Schicht, feststellte. Hauptangeklagte ist die ehemalige Richterin Nathalia Guadalupe Garcete Aquino, die bereits vom Richterwahlausschuss (JEM) ihres Amtes enthoben wurde. Ebenfalls angeklagt wurden die ehemaligen Bediensteten Olivia Mosqueda, Pablo Cabrera, die ehemalige Gerichtsvollzieherin Mariam Ortíz und der Gerichtsvollzieher Víctor Hugo Rotela. Darüber hinaus klagte die Staatsanwaltschaft die Anwälte Édgar Fabián Ayala Melo, Juan Alberto Bogado und César Rubén Bogarin Alen, Vertreter der Firma CARSA, sowie Sun Young Bang von Plan Urbano S.A. wegen angeblicher Beteiligung an der Bearbeitung der verdächtigen Zustellungen und Instrumente an.
Die anderen beiden Fälle betreffen das Friedensgericht von La Encarnación in den Verfahren Nr. 133/2025 und Nr. 135/2025. Im ersten Fall wurden 25 Verfahren im Zusammenhang mit Global Enterprises Paraguay S.A. geprüft, wobei die zuständige Richterin Carmen Analía Cibils Miñarro als Täterin der Rechtsbeugung angeklagt wurde, zusammen mit den Bediensteten Martina Elsa Rivela Santacruz und Ricardo Ramón Cuevas.
Im zweiten Fall wurden nach Überprüfung von 654 Verfahren im Zusammenhang mit PH Sociedad Anónima (Tucumán) die Gerichtsvollzieherin Audrey Jazmín Galeano Mora – wegen der Bescheinigung gleichzeitiger falscher Zustellungen, die physisch unmöglich waren – und die Unternehmensanwältin Thalia Desiree Benítez Faría als Anstifterin angeklagt. Da Richterin Cibils Miñarro suspendiert ist, hat die Staatsanwaltschaft bereits ihre Abgabe beantragt.
Nach der Formalisierung der Anklagen beantragten die Staatsanwälte einheitlich die Zulassung der Verfahren und die sofortige Benachrichtigung der Parteien, um die Vorbereitungsphase einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Frist von zwei Monaten für die Vorlage der abschließenden Schlussanträge und beantragte alternative Maßnahmen zur Untersuchungshaft, wie Ausreiseverbot, monatliche Meldepflicht und hohe Sicherheitsleistungen.