Die Frist zur Erneuerung der Fahrzeugzulassung in Asunción endet am kommenden Dienstag, dem 30. Juni. Nach diesem Datum wird die Stadtverwaltung von Asunción Verwaltungsstrafen gegen Fahrzeughalter verhängen, die ohne die vorgeschriebene Plakette unterwegs sind. Diese ist für die Nutzung öffentlicher Straßen in der Hauptstadt sowie auf den Landstraßen des Landes obligatorisch.
Um Warteschlangen zu vermeiden, hat die Gemeinde drei Servicestellen eingerichtet. Die erste ist die Werkstatt des Unternehmens Ivesur in der Salvador Bogado-Straße, zwischen José Pappalardo, im Stadtteil Itay, wo die Steuerpflichtigen die Fahrzeughauptuntersuchung (ITV) und die Gebührenzahlung nacheinander erledigen können. Die zweite Möglichkeit ist das Unternehmen Coarco S.A.C.I. in der Teniente Rolón Viera-Straße Nr. 2.760, fast an der Ecke Ecuador, im Stadtteil Vista Alegre, das ebenfalls die ITV und die Abgabenzahlung anbietet.
Die dritte Alternative ist die Verkehrsdirektion der Stadtverwaltung im Block C des Palacete Municipal, Mariscal López-Allee Nr. 5556, Ecke Capitán Bueno. Diese Stelle betreut ausschließlich Bürger, deren Fahrzeuge von den physischen mechanischen Kontrollen befreit wurden. Alle drei Zentren sind montags bis freitags von 7 bis 16 Uhr und samstags von 7:30 bis 11:30 Uhr geöffnet.
Die ITV ist eine Voraussetzung für die Zulassung, mit Ausnahme von Fahrzeugen, die in den Jahren 2024, 2025 und 2026 hergestellt wurden und von der Untersuchung befreit sind. Darüber hinaus erhalten Fahrer, die das Fahrzeugregister einer anderen Gemeinde Paraguays in die Hauptstadt übertragen, einen Anreiz: Die Gemeindeordnung gewährt bei der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs in Asunción eine kostenlose ITV für ein Jahr.
Die Kosten für die Fahrzeugzulassung richten sich nach den Bestimmungen des neuen Gesetzes Nr. 7.459/2025 über die Kfz-Steuer, das den Steuersatz von 0,5 % auf 0,3 % des vom Nationalen Amt für Verkehr und Verkehrssicherheit festgesetzten Steuerwerts gesenkt hat. Der Steuerwert und die Berechnung der Abgabe können auf der Website des Amtes eingesehen werden.
Die Strafe für das Fahren ohne Zulassung entspricht vier Mindesttageslöhnen. Bis Ende Juni beträgt der Betrag 446.008 Guaraníes. Ab dem 1. Juli, wenn die neuen Zulassungen in Kraft treten und die Kommunalpolizei Fahrzeuge mit abgelaufener Zulassung von 2025 bestrafen kann, wird die vom Exekutivorgan angeordnete Anpassung des Mindestlohns die Strafe auf 468.308 Guaraníes erhöhen.
