Der paraguayische Gesetzentwurf zur Einschränkung von Mobiltelefonen und anderen tragbaren elektronischen Geräten an Schulen ist einen Schritt weiter, ohne dass die Abgeordnetenkammer am Dienstag darüber abgestimmt hat. Die Sitzung vom 22. September verlor ihr Quorum, bevor der Entwurf aufgerufen wurde; im offiziellen Sitzungsprotokoll ist er deshalb als „nicht behandelt“ vermerkt.
Entscheidend ist nun der Freitag, der 25. September 2026. An diesem Tag läuft die Frist für die Behandlung der vom Senat vorgenommenen Änderungen ab. Erfolgt bis dahin keine Entscheidung der Abgeordnetenkammer, greift die sogenannte sanción ficta: Der Senatstext gilt dann automatisch als vom Kongress gebilligt.
Das ist jedoch nicht dasselbe wie ein automatisches Inkrafttreten. Nach der parlamentarischen Billigung geht der Entwurf an die Exekutive. Präsident Santiago Peña kann ihn promulgieren oder im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten beanstanden beziehungsweise sein Veto einlegen.
Was der Senatstext vorsieht
Der Entwurf betrifft Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, der schulischen Grundbildung und der Sekundarstufe. Er schränkt die Nutzung tragbarer elektronischer Geräte durch Schüler während des Unterrichts, in Pausen und zwischen Unterrichtsstunden ein. Dazu gehören insbesondere Mobiltelefone, aber auch andere persönliche elektronische Geräte.
Ausnahmen sind unter anderem für Not- und Gefahrensituationen, dokumentierte gesundheitliche oder besondere pädagogische Bedürfnisse sowie für einen ausdrücklich pädagogischen oder didaktischen Einsatz vorgesehen. Bei einer Nutzung für den Unterricht soll eine direkte Begleitung durch das Bildungspersonal erforderlich sein.
Eine Änderung des Senats erweitert den Anwendungsbereich außerdem auf Personen, die Schüler im Bildungsprozess begleiten oder daran beteiligt sind. Damit können je nach ihrer Rolle auch Lehrkräfte und anderes Personal erfasst werden. Gerade dieser Punkt war vor der geplanten Abstimmung in der Abgeordnetenkammer umstritten.
Keine vollständige Abkehr von digitaler Technik
Bildungs- und Wissenschaftsminister Luis Ramírez hat die Regelung als Versuch dargestellt, den Einsatz von Technologie in Schulen zu ordnen und nicht vollständig zu beseitigen. Das Ministerium für Bildung und Wissenschaft (Ministerio de Educación y Ciencias, MEC) will nach dieser Darstellung insbesondere unkontrollierte Ablenkung und die Nutzung sozialer Netzwerke während des Schultags begrenzen, während pädagogisch geplante Anwendungen weiterhin möglich bleiben sollen.
Für die praktische Umsetzung wären nach einer Promulgation weitere Regeln erforderlich. Daran sollen neben dem Bildungsministerium auch das Ministerium für Informations- und Kommunikationstechnologien (Ministerio de Tecnologías de la Información y Comunicación, MITIC) beteiligt sein.
Wie es weitergeht
Der nächste entscheidende Termin ist damit der 25. September. Sollte die Frist ohne eine weitere Entscheidung der Abgeordnetenkammer verstreichen, wäre der parlamentarische Gesetzgebungsprozess durch die automatische Billigung abgeschlossen. Erst danach entscheidet die Exekutive über Promulgation oder Veto. Bis dahin sollte die Vorlage daher weiterhin als Gesetzentwurf und nicht als bereits geltendes Handyverbot bezeichnet werden.
