Der Senat hat am Mittwoch, dem 17., mit Änderungen den Gesetzentwurf zum Gebrauch tragbarer elektronischer Geräte in Bildungseinrichtungen der frühkindlichen, grundlegenden und mittleren Bildung verabschiedet. Der Vorschlag, eingereicht vom Abgeordneten José Rodríguez, geht nun zurück an die Abgeordnetenkammer, die die Änderungen prüfen muss, bevor sie entscheidet, ob die Initiative endgültig verkündet wird.
Während der ordentlichen Sitzung unter der Leitung des Senators Basilio Núñez änderte das Plenum den Titel des Gesetzentwurfs, indem es den Begriff „regulieren“ durch „einschränken“ ersetzte. Zudem wurden Anpassungen im Kapitel zu Verboten und Ausnahmen für die Handynutzung eingefügt. Der Vorschlag sieht kein absolutes Verbot vor: Die Geräte dürfen zu pädagogischen Zwecken gemäß den Anweisungen der Lehrkräfte verwendet werden, und jede Bildungseinrichtung erhält die Autonomie, ihre eigenen internen Regelungen zu erarbeiten.
Senator Patrick Kemper, Vorsitzender des Ausschusses für Wissenschaft, Technologie, Innovation und Zukunft, erläuterte, dass der mit Änderungen angenommene Bericht keine Ablehnung der Digitalisierung darstelle, sondern den verantwortungsvollen Umgang mit Technologie im schulischen Umfeld fördern wolle. Seiner Ansicht nach konkurriert die ständige Präsenz von Smartphones im Unterricht mit den Prozessen der Aufmerksamkeit, Konzentration und kognitiven Aufnahmefähigkeit der Schüler.
Die Senatorin Hermelinda Alvarenga, Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Kultur, stellte klar, dass der Gesetzentwurf die Handynutzung nicht vollständig abschaffe, sondern Einschränkungen mit Ausnahmen für strikt pädagogische Nutzung festlege. Senatorin Lizarella Valiente, Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Kindheit, Jugend und Heranwachsende, warnte davor, dass der übermäßige Gebrauch dieser Geräte abhängiges Verhalten fördere und die kognitive Entwicklung sowie die emotionale Selbstregulation von Kindern und Jugendlichen beeinträchtige.
Im Verlauf der Debatte hinterfragte Senatorin Celeste Amarilla die Notwendigkeit eines Gesetzes zu diesem Thema und argumentierte, dass die Regulierung der Handynutzung durch das Ministerium für Bildung und Wissenschaft (MEC) mittels administrativer Verordnungen erfolgen sollte und nicht durch den Kongress. Senatorin Blanca Ovelar hingegen befürwortete einen rechtlichen Rahmen als sinnvolles Instrument, um die Veränderungen im Bildungsbereich zu begleiten, und nannte internationale Beispiele wie Frankreich, wo Schüler keine Handys mit in die Schule bringen dürfen.
In derselben Sitzung verabschiedete der Senat mit Änderungen auch den Gesetzentwurf, der Artikel des Gesetzes Nr. 7280/2024 zur Reform und Modernisierung der Nationalpolizei ändert. Die Änderungen zielen darauf ab, die Regelungen an das Gesetz Nr. 7633/2026 anzupassen, das Maßnahmen zur Reform des Renten- und Pensionssystems im öffentlichen Sektor festlegte. Der Entwurf wurde zur Prüfung an die Abgeordnetenkammer weitergeleitet.