IPS-Beiträge für selbständige Arbeit in Paraguay: Rentenabsicherung ohne aktive Krankenversicherung

Bestimmte freiwillige IPS-Gruppen nach Gesetz 4933/2013 zahlen derzeit 13 % ihres erklärten tatsächlichen Einkommens, mindestens jedoch auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns. Für September 2026 ergibt sich bei Gs. 3.044.000 Mindestlohn ein Mindestbeitrag von Gs. 395.720. Während der aktiven Beitragszeit finanziert dieser Weg die Rente, nicht die gewöhnliche IPS-Krankenversicherung.

IPS-Beiträge für selbständige Arbeit in Paraguay: Rentenabsicherung ohne aktive Krankenversicherung

Der freiwillige IPS-Weg nach Gesetz 4933/2013 ist für bestimmte Personengruppen interessant, wird aber häufig mit der normalen Arbeitnehmer-Sozialversicherung verwechselt. Die Beiträge fließen hier während der aktiven Phase nur in den gemeinsamen Renten- und Pensionsfonds. Sie schaffen keine gewöhnliche aktive IPS-Krankenversicherung.

Die derzeit von IPS veröffentlichte Grundformel lautet:

Monatlicher Beitrag = 13 % × der höhere Betrag aus erklärt tatsächlich erzieltem Einkommen und aktuellem gesetzlichen Mindestlohn.

Wer unter den veröffentlichten Weg fällt

IPS nennt auf seiner aktuellen Informationsseite unter anderem:

  • natürliche Personen, die regelmäßig auf eigene Rechnung erwerbstätig sind und keine angestellten Arbeitnehmer beschäftigen;
  • beim IPS registrierte Arbeitgeber;
  • bestimmte Arbeitgebervertreter wie Direktoren, Geschäftsführer oder Administratoren, die über Dienstleistungsverträge eingeordnet werden;
  • Eigentümer von Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen im beschriebenen gesetzlichen Rahmen;
  • Hausfrauen bzw. Personen, die unbezahlte Hausarbeit im eigenen Haushalt leisten.

Diese Liste sollte nicht in die Aussage „jeder Selbständige kann automatisch so einzahlen“ verkürzt werden. Vor der Anmeldung ist die konkrete Kategorie zu bestätigen. Abhängige Beschäftigung und andere Pflichtregime werden nach ihren eigenen IPS-Regeln behandelt.

Die Beitragsformel

Liegt das erklärte tatsächliche Einkommen unter dem gesetzlichen Mindestlohn, wird mindestens der Mindestlohn als Bemessungsgrundlage verwendet. Liegt das erklärte Einkommen darüber, wird der höhere erklärte Betrag angesetzt.

ErklärungBemessungsgrundlageBeitrag
Einkommen unter Mindestlohnaktueller Mindestlohn13 % des Mindestlohns
Einkommen genau auf Mindestlohnaktueller Mindestlohn13 % des Mindestlohns
Einkommen über Mindestlohnerklärtes tatsächliches Einkommen13 % des erklärten Betrags

Datiertes Beispiel: September 2026

Seit 1. Juli 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn für nicht näher spezifizierte Tätigkeiten Gs. 3.044.000. Daraus ergibt sich für einen freiwilligen Beitrag mit Mindestbasis:

Gs. 3.044.000 × 13 % = Gs. 395.720 pro Monat.

Dieser Guaraní-Betrag ist ein datiertes Beispiel, keine dauerhafte Zahl. Ändert sich der Mindestlohn oder die IPS-Regel, bleibt die Formel bestehen, aber der Mindestbeitrag muss neu berechnet werden.

Was der Beitrag abdeckt – und was nicht

IPS erklärt ausdrücklich, dass diese Gruppen nur für Renten- und Pensionszwecke einzahlen. Während der aktiven freiwilligen Beitragszeit besteht aus diesem Weg keine Krankenversicherung. Nach Angaben des IPS entsteht der Anspruch auf Gesundheitsleistungen erst, wenn die Person Rentner oder Pensionär des IPS wird.

Das ist die zentrale Planungsfrage. Wer heute medizinische IPS-Deckung sucht, sollte diesen freiwilligen Rentenweg nicht mit der Krankenversicherung eines abhängig Beschäftigten verwechseln.

Rentenbeispiele vorsichtig verwenden

IPS nennt als Beispiele für die ordentliche Rente unter anderem 55 Jahre mit 30 Beitragsjahren oder 60 Jahre mit 25 Beitragsjahren. Das sind allgemeine veröffentlichte Wege, keine persönliche Leistungszusage. Kategorie, Beitragsverlauf, Alter, Dokumentation und die bei Antragstellung geltende Regel bleiben entscheidend.

Vor der Anmeldung

  1. Prüfen, ob die eigene Situation tatsächlich in eine aktuelle freiwillige Kategorie nach Gesetz 4933/2013 fällt.
  2. Abhängige Beschäftigung und andere Pflichtregime nicht mit dieser Regel vermischen.
  3. Aktuellen gesetzlichen Mindestlohn für den Beitragsmonat feststellen.
  4. 13 % auf den höheren Wert aus Mindestlohn und erklärt tatsächlichem Einkommen berechnen.
  5. Nicht mit aktiver Krankenversicherung kalkulieren.
  6. IPS-Regel und Mindestlohn bei Änderungen neu prüfen.

Für die Finanzplanung ist damit nur eine Zahl wirklich dauerhaft: 13 % auf mindestens einen aktuellen gesetzlichen Mindestlohn, solange IPS diese vorläufige Regel unverändert beibehält.

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Quellen (8)

Aktualisiert: