Oberster Gerichtshof Paraguays bestätigt Verurteilung von Leutnant Carlos Coronel wegen Betrugs bei UN-Mission auf Zypern

Der Oberste Gerichtshof Paraguays bestätigte die Verurteilung von Leutnant Carlos Coronel zu 30 Tagen Gefängnis wegen Betrugs, der auf den missbräuchlichen Einsatz von Ausweisdokumenten während einer UN-Mission in Zypern zurückzuführen ist.

Oberster Gerichtshof Paraguays bestätigt Verurteilung von Leutnant Carlos Coronel wegen Betrugs bei UN-Mission auf Zypern
KI-generierte Illustration.

Der Oberste Gerichtshof Paraguays hat den vom Leutnant Carlos Coronel eingelegten Revisionsantrag einstimmig abgelehnt. Coronel war wegen Betrugs zu 30 Tagen Gefängnis verurteilt worden. Das Urteil ergab sich aus dem missbräuchlichen Einsatz von Ausweisdokumenten zum Kauf von Zigaretten während seiner Teilnahme an der UN-Friedensmission in Zypern, wo paraguayische Truppen zur Friedenstruppe der Vereinten Nationen in Zypern (UNFICYP) gehören.

Die Richter Luis María Benítez Riera, Manuel Ramírez Candia und Carolina Llanes lehnten den Antrag einstimmig ab, mit dem das am 20. Oktober 2021 von der Militärerstinstanz dritten Zuges ergangene Ersturteil aufgehoben werden sollte. Die Verteidigung, vertreten durch die Anwälte Claudio Balbuena und Gertrudis Mareco, brachte vor, dass kein Vermögensschaden entstanden sei, da der Betrag für die Zigaretten vollständig beglichen worden sei, und dass kein für das Strafrecht typischer Betrug vorliege, weshalb es sich um eine administrative und keine strafrechtliche Verfehlung handele.

Darüber hinaus wies die Verteidigung darauf hin, dass der Leutnant bereits zuvor wegen desselben Sachverhalts zu 15 Tagen Gefängnis bestraft worden sei, was eine durch die paraguayische Verfassung verbotene Doppelbestrafung darstelle. Das Gericht vertrat jedoch die Auffassung, dass die Revision ein außerordentliches Rechtsmittel sei, das auf neuen Tatsachen beruhen müsse, und dass die vorgebrachten Argumente sich auf Beweismittel bezögen, die im ursprünglichen Verfahren bereits gewürdigt worden seien, sodass keine Neuerheit vorliege, die eine Rechtfertigung darstelle.

Die Richter betonten, dass sich der Antrag der Verteidigung darauf beschränkte, die Beweiswürdigung und die Auslegung des Vorverfahrens anzufechten, was kein ausreichender Grund sei, um den Fall wieder zu eröffnen. Der Revisionsantrag wurde daher für unzulässig erklärt, und das Urteil des Leutnants Carlos Coronel durch die Militärgerichtsbarkeit blieb bestehen.

Quellen (1)

Aktualisiert: 23.06.2026, 09:14