Der Aufsichtsrat des Obersten Gerichtshofs hat beschlossen, sich dem vom Präsidenten für Dienstag, den 30. Juni 2026, angeordneten nationalen Feiertag anzuschließen. Dieser folgt auf die historische Qualifikation der paraguayischen Nationalmannschaft für das Achtelfinale der Fußball-Weltmeisterschaft. Durch die Maßnahme werden die gerichtlichen, registerrechtlichen und administrativen Tätigkeiten in allen Gerichtsbezirken des Landes ausgesetzt.
Die Entscheidung folgt dem Präsidialdekret, das nach dem Sieg der Albirroja gegen Deutschland im Elfmeterschießen erlassen wurde. Dieses Ergebnis löste eine landesweite Feier aus und veranlasste die Ausrufung des Feiertags.
Trotz der allgemeinen Aussetzung behält die Verfügung bereits für diesen Dienstag angesetzte Gerichtsversteigerungen bei. Sie legt fest, dass die Gerichtsschreiber und Gerichtsvollzieher an ihren Arbeitsplätzen erscheinen müssen, um diese Verfahrenshandlungen durchzuführen. Das Gericht stellte zudem sicher, dass mündliche und öffentliche Strafverhandlungen, sowohl laufende als auch solche, die am Feiertag hätten beginnen sollen, stattfinden. Die Vorsitzenden der Strafkammern sind dafür verantwortlich, die Anwesenheit des für die Durchführung der Verhandlungen notwendigen Personals sicherzustellen.
Für Verfahrens- und Registerfristen legte das Gericht fest, dass alle am Dienstag, den 30. Juni, endenden Fristen auf Mittwoch, den 1. Juli 2026, verschoben werden. Die Verfügung erinnerte die Richter zudem an die im Artikel 196 der Gerichtsorganisationsordnung vorgesehene Befugnis, Feiertage und dienstfreie Zeiten für dienstlich zu erklären, wenn die Umstände es zur Gewährleistung der Kontinuität des Justizdienstes erfordern.
